Auf einen Blick: Zur Definition und Abgrenzung einer "Betriebsveranstaltung" und der steuerlichen Berechnung dienen die nachfolgenden Erläuterungen. Für eine Einordnung in den Gesamtkontext "Veranstaltungen" vgl die der Inhaltsübersicht nachfolgende Tabelle. |
geschäftlich veranlasste Veranstaltung | betrieblich veranlasste Veranstaltung | privat veranlasste Veranstaltung | |||
fachlich veranlasst | gesellschaftlich (gesellig) veranlasst | Incentive oder Fest des ArbN | gemischt veranlasst | Privates Fest des ArbG / Gesellschafters |
▾ | ▾ | ▾ | ▾ | ▾ | ▾ |
Aufteilung gem VIP-Logen-Logik (BMF vom 11.07.2006) | keine Lohnversteuerung | R19.3 Abs 2 Nr 3 / Nr 4 LStR bzw § 19 Abs 1 Nr 1a EStG (FB) | volle Lohnversteuerung (ggf § 37b EStG) | Aufteilung der Kosten | keine BA § 12 EStG, ggf vGA, keine Lohnversteuerung |
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