Auf einen Blick:

Zur Definition und Abgrenzung einer "Betriebsveranstaltung" und der steuerlichen Berechnung dienen die nachfolgenden Erläuterungen. Für eine Einordnung in den Gesamtkontext "Veranstaltungen" vgl die der Inhaltsübersicht nachfolgende Tabelle.
 
geschäftlich veranlasste Veranstaltung betrieblich veranlasste Veranstaltung privat veranlasste Veranstaltung
fachlich veranlasst gesellschaftlich (gesellig) veranlasst Incentive oder Fest des ArbN gemischt veranlasst Privates Fest des ArbG / Gesellschafters
 
 
Aufteilung gem VIP-Logen-Logik (BMF vom 11.07.2006) keine Lohnversteuerung R19.3 Abs 2 Nr 3 / Nr 4 LStR bzw § 19 Abs 1 Nr 1a EStG (FB) volle Lohnversteuerung (ggf § 37b EStG) Aufteilung der Kosten keine BA § 12 EStG, ggf vGA, keine Lohnversteuerung

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