Stand: EL 121 – ET: 03/2020
Der Akkordlohn ist eine von der Menge der geleisteten Arbeit abhängige Form der Bemessung von > Arbeitslohn; er unterliegt dem üblichen LSt-Abzug. Ist kein bestimmter > Lohnzahlungszeitraum vereinbart, ist die Summe der tatsächlichen Arbeitstage der Lohnzahlungszeitraum und der LSt-Tagestarif anzuwenden (> R 39b.5 Abs 2 Satz 2 LStR). Ein Akkordzuschlag ist nicht steuerfrei, wohl aber Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit (vgl § 3b EStG; zur Bestimmung des Grundlohns > Lohnzuschläge Rz 24).
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