Rz. 6

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

 

Rz. 7

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Für die Jahre 2021 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2024 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert ein Entfernungspauschale von 0,30 EUR zu berücksichtigen.

 

Rz. 8

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist die anzusetzende Entfernungspauschale in Fällen, in denen die Entfernung mindestens 21 Kilometer beträgt, somit wie folgt zu berechnen: Zahl der Arbeitstage × 20 Entfernungskilometer × 0,30 EUR zuzüglich

 

 

Zahl der Arbeitstage × restliche Entfernungskilometer × 0,35 EUR.

 

Rz. 9

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Für die Jahre 2024 bis 2026 ist in diesen Fällen die anzusetzende Entfernungspauschale somit wie folgt zu berechnen:

 

 

Zahl der Arbeitstage × 20 Entfernungskilometer × 0,30 EUR zuzüglich

Zahl der Arbeitstage × restliche Entfernungskilometer × 0,38 EUR.

 

Beispiel 2:

Ein Arbeitnehmer benutzt von Januar bis September 2021 (an 165 Arbeitstagen) für die Wege von seiner Wohnung zur 80 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte und zurück den eigenen Kraftwagen. Dann verlegt er seinen Wohnsitz. Von der neuen Wohnung aus gelangt er ab Oktober (an 55 Arbeitstagen) zur nunmehr nur noch 5 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte mit dem Bus. Hierfür entstehen ihm tatsächliche Kosten in Höhe von (3 × 70 EUR =) 210 EUR.

Für die Strecken mit dem eigenen Kraftwagen ergibt sich eine Entfernungspauschale von 165 Arbeitstagen × 20 km × 0,30 EUR = 990 EUR zuzüglich 165 Arbeitstage × 60 km × 0,35 EUR = 3.465 EUR; in der Summe 4.455 EUR. Für die Strecke mit dem Bus errechnet sich eine Entfernungspauschale von 55 Arbeitstagen × 5 km × 0,30 EUR = 83 EUR. Die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale beträgt 4.538 EUR (4.455 EUR + 83 EUR), da die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (210 EUR) diese nicht übersteigen.

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