Steuerliche Hilfsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Die Finanzverwaltung unterstützt mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen Steuerpflichtige während der Corona-Pandemie, um wirtschaftliche Schäden abzumildern. In Thüringen wurden bereits tausende Anträge gestellt und von den Finanzämtern priorisiert bearbeitet.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Thüringen

In Thüringen gingen über 15.000 Anträge bei den Finanzämtern ein, um steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Vor allem Unternehmen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es handelte sich vor allem um folgende steuerliche Hilfsmaßnahmen:

  • 13.983 Stundungen, insgesamt mit einem Volumen von über 136 Millionen EUR,
  • 3.934 Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, insgesamt i. H. von rund 40 Millionen EUR,
  • 1.703 Vollstreckungsmaßnahmen wurden abgewendet und zusätzlich zahlreiche Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen genehmigt.

Thüringer FinMin, Meldung v. 23.4.2021


Schlagworte zum Thema:  Stundung, Vollstreckung, Umsatzsteuer