Steuerliche Entlastungen für Betroffene des Hochwassers
Entsprechende Maßnahmen gibt es in beipielsweise in Baden-Württemberg. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: "Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen."
Katastrophenerlass: Steuerliche Entlastungen
So sind beispielsweise folgende Entlastungen vorgesehen:
- Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen
- Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen
- Aufschub von Vollstreckungen
Betroffene können sich an das zuständige Finanzamt wenden.
Tipp: Der sog. Katastrophenerlass kann hier abgerufen werden. Auch das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz äußerte sich in einem umfangreichen Erlass.
FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 4.6.2024, Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Erlass v. 29.5.2024 (aktualisiert am 2.7.2024)
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