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Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See


Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See

Die Finanzverwaltung hat sich zur Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See nach § 4 Nr. 2 UStG geäußert und Änderungen im UStAE vorgenommen.

Änderungen im UStAE

In Abschn. 8.1 UStAE wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Die Grundsätze des aktuellen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat zudem eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach kann für vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) die bisher geltende Rechtslage zu Abschn. 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE zur Anwendung kommen.

BMF, Schreiben v. 15.6.2020, III C 3 - S 7155/19/10003 :001


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuerbefreiung
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