Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See
Änderungen im UStAE
In Abschn. 8.1 UStAE wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Die Grundsätze des aktuellen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat zudem eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach kann für vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) die bisher geltende Rechtslage zu Abschn. 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE zur Anwendung kommen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2020, III C 3 - S 7155/19/10003 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.686
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9806
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770
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6112
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
516
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
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08.05.2026
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07.05.2026
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06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026