Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See
Änderungen im UStAE
In Abschn. 8.1 UStAE wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Die Grundsätze des aktuellen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat zudem eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach kann für vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) die bisher geltende Rechtslage zu Abschn. 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE zur Anwendung kommen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2020, III C 3 - S 7155/19/10003 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.2285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.976
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.9456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.614
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.359
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.315
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.195
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
951
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
746
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
685
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Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Zusammentreffen von AK, HK und Erhaltungsaufwendungen
23.02.2026
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Feststellungslast
23.02.2026
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Anschaffungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Einordnung des neuen BMF-Schreibens
23.02.2026
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Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung
18.02.2026
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Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
17.02.2026
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Neuer Termin zu ETACA-Pilotverfahren
17.02.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
17.02.2026