Das FinMin Schleswig-Holstein hat einen Katastrophenerlass nach der Jahrhundertsturmflut veröffentlicht.
Am 20. und 21. Oktober 2023 kam es zu einer Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein, die teilweise erhebliche Schäden verursacht hat.
Steuerliche Erleichterungen
Der Erlass enthält steuerliche Erleichterungen für Betroffene, wie beispielsweise:
- Stundung im vereinfachten Verfahren
- Einstweilige Einstellung der Vollstreckung
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Nachweis steuerbegünstiger Zuwendungen
- Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für das durch das Schadensereignis geschädigte Personen
- Steuerliche Behandlung von Zuwenungen im Betriebsvermögen
- Verlust von Buchfühungsunterlagen
Zudem erläutert der Erlass Maßnahmen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer, beispielsweise zu
- Sonderabschreibungen
- Rücklagen
- Berücksichtigung von Entschädigungen
- Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter
- Beseitigung von Schäden am Grund und Boden
- Besonderer Erhaltungsaufwand größeren Umfangs
- Arbeitslohnspenden u.v.m.
- Sonderregelungen bei Land- und Forstwirtschaft
Weitere Ausführungen betreffen u.a. die Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer.