NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat in Paris die französische Steuerfahndungsbehörde DNEF besucht, um über Strategien zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und eine engere Zusammenarbeit mit NRW zu sprechen. Die DNEF ist Teil der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) und zuständig für die Bekämpfung nationaler und internationaler Formen von Steuerbetrug.
"Finanzkriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt. Nur wenn wir in Europa eng zusammenarbeiten, können wir kriminellen Strukturen entschlossen entgegentreten", betonte Minister Dr. Optendrenk.
Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzkriminalität
Bei dem Besuch ging es unter anderem um gemeinsame Projekte, den Einsatz moderner Technologien wie KI und Blockchain-Analysen sowie um den Austausch von Fachwissen und Personal. Ziel ist eine effektivere Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzkriminalität durch bessere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen dem nordrhein-westfälischen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und der DNEF. Minister Dr. Optendrenk: "Wir brauchen verlässliche Ansprechpartner, gemeinsame Analysen zu Kriminalitätsphänomenen und konkrete Projekte – von der Nutzung moderner IT-Forensik über den Umgang mit Kryptowerten bis hin zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Hawala-Banking."
Es wurden auch mögliche Formate für einen engeren fachlichen Austausch besprochen, wie Workshops zu Spezialthemen, kürzere Arbeitseinsätze für Fahndungspersonen im jeweils anderen Land sowie gemeinsame Aus- und Fortbildungsformate. Auch ein Abkommen zur direkten Amtshilfe – wie es bereits mit anderen Bundesländern und Frankreich besteht – wurde erörtert.
FinMin NRW, Meldung v. 28.4.2025
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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