Keine Papier-Steuererklärung mehr bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, Selbstständigen
Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 EUR, wie z. B. Nebenerwerbslandwirten, bereits seit 2011.
Verspätungszuschlag fällig
Konkret bedeutet dies: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben.
Als Härtefall gilt, wer z. B. die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz v. 11.8.2016
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026