
Als Starttermin für das Verfahren der 2-jährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird der 1.10.2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens 2 Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1.1.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Hintergrund
Nach § 52 Abs. 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015, hat das BMF den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 2-jährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.