Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Hintergrund
Nach § 52 Abs. 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015, hat das BMF den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 2-jährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.
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