Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER
Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!
BayLfSt v. 3.12.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
StBBucher
Thu Jan 21 09:04:12 UTC 2016 Thu Jan 21 09:04:12 UTC 2016
Leider fehlt der Hinweis, dass dies nicht in allen Bundesländern möglich ist. So z.B. nicht in Baden-Württemberg.