Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER
Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!
BayLfSt v. 3.12.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.2285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.976
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.9456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.614
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.359
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.315
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.195
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
951
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
746
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
685
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
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Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Zusammentreffen von AK, HK und Erhaltungsaufwendungen
23.02.2026
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Feststellungslast
23.02.2026
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Anschaffungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Einordnung des neuen BMF-Schreibens
23.02.2026
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Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung
18.02.2026
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Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
17.02.2026
StBBucher
Thu Jan 21 10:04:12 CET 2016 Thu Jan 21 10:04:12 CET 2016
Leider fehlt der Hinweis, dass dies nicht in allen Bundesländern möglich ist. So z.B. nicht in Baden-Württemberg.