Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER
Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!
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StBBucher
21.01.2016 10:04 Uhr
Leider fehlt der Hinweis, dass dies nicht in allen Bundesländern möglich ist. So z.B. nicht in Baden-Württemberg.