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Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER

Einsprüche gegen Steuerbescheide können jetzt auch online eingelegt werden.

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Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!

BayLfSt v. 3.12.2015


Schlagworte zum Thema:  Steuerbescheid , ELSTER , Einspruch
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StBBucher

Thu Jan 21 09:04:12 UTC 2016 Thu Jan 21 09:04:12 UTC 2016

Leider fehlt der Hinweis, dass dies nicht in allen Bundesländern möglich ist. So z.B. nicht in Baden-Württemberg.