Organschaftlicher Ausgleichsposten
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nur anzuwenden, wenn die Fallkonstellation des Urteilssachverhalts vorliegt, d. h. wenn die handelsrechtliche Verlustübernahme aufgrund der Anwendung des § 15a EStG dem Betrag entspricht, der auch nach der Steuerbilanz für die Einkommensermittlung zugrunde zu legen ist.
Mit Ausnahme des genannten Anwendungsfalls des § 15a EStG ist in allen anderen Fällen bei der Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten weiterhin nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG auf die Abweichung des an den Organträger abgeführten Gewinns vom Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abzustellen. Die organschaftlichen Ausgleichsposten sind aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 14 Abs. 4 Satz 1 KStG in der Steuerbilanz zu aktivieren oder zu passivieren.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
-
Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
-
Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
-
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
-
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026