Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wie geht es weiter?

Einige der Hausaufgaben im Rentenrecht aus dem Koalitionsvertrag sind also gemacht. Was bleibt noch zu tun? Wie ist der Sachstand bei den anderen rentenrechtlichen Vorhaben dieser Legislaturperiode? Wir haben die wichtigsten Themen für Sie angeschaut.

Flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Bewegung scheint jetzt auch in das Thema "Flexible Übergänge" zu kommen. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode enthält unter der Überschrift "Arbeiten bis 67 gestalten" den folgenden Abschnitt:

Zitat aus Seite 72 des Koalitionsvertrages:

"Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar im Arbeitsleben. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels werden ihre Erfahrung und ihr Potenzial künftig zunehmend gefragt sein. Über Steuern, Beiträge und zusätzlich erworbene eigene Rentenansprüche tragen sie wesentlich dazu bei, dass unsere Sozialsysteme im demografischen Wandel leistungsfähig bleiben. Deswegen wollen wir lebenslaufbezogenes Arbeiten unterstützen. Wir werden den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern."

Nach einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 23.5.2014 soll jetzt eine Arbeitsgruppe bis Herbst 2014 erste Vorschläge entwickeln, wie Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessert werden können. Gegenstand der Prüfung sollen dabei sowohl Änderungen des Rechts bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach sein:

  • Im Hinblick auf ein flexibleres Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll dabei eine Neuregelung des geltenden Teilrenten-/Hinzuverdienstrechts eine wichtige Rolle spielen. Ob Modelle der vergangenen Legislaturperiode – wie etwa die Kombirente – dabei zum Zuge kommen, bleibt abzuwarten. Es soll allerdings auch geprüft werden, welchen verstärkten Beitrag die Betriebsrenten beim flexiblen Übergang in die Rente leisten können.
  • Hinsichtlich eines attraktiveren Weiterarbeitens nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden Regelungen flexibilisiert oder sonst geändert werden müssen.

Und schließlich soll auch die sog. Zwangsverrentungsregelung für Bezieher von SGB II-Leistungen überprüft werden. Nach derzeitiger Rechtslage sind diese verpflichtet, mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die Inanspruchnahme dieser Rente keine Unbilligkeit darstellt.

Solidarische Lebensleistungsrente

Menschen, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als den Rentenertrag aus 30 Entgeltpunkten erreichen, sollen nach dem im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen mittelfristig durch eine Aufwertung ihrer Rente besser gestellt werden.

Die Verbesserung soll Geringverdienern und Menschen zugutekommen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In einer 2. Stufe sollen Menschen, die trotz dieser Aufwertung eine Rente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht erreichen, einen weiteren Zuschlag bis zur Höhe einer Rente aus 30 Entgeltpunkten erhalten. Zugangsvoraussetzung soll eine zusätzliche private Altersvorsorge sein. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Die solidarische Lebensleistungsrente soll voraussichtlich bis 2017 eingeführt werden. Zu diesem Vorhaben ist allerdings noch kein Zeitplan bekannt. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Vereinheitlichung des Rentensystems in Ost und West

Nach dem Koalitionsvertrag soll der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, ggf. mit einem Zwischenschritt, in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben werden. Am Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, soll die vollständige Angleichung der Rentenwerte in einem letzten Schritt erfolgen. Zum 1.7.2016 soll geprüft werden, wie weit der Angleichungsprozess fortgeschritten ist und auf dieser Grundlage entschieden werden, ob ab 2017 eine Teilangleichung notwendig sei. Auch bei diesem Thema tut sich derzeit nichts. Es spricht viel dafür, dass es auch in dieser Legislaturperiode keine Lösung geben wird.