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Flexirentengesetz: Beschäftigte Rentner/Hinzuverdienstregelungen/Ausgleich von Rentenabschlägen

Mario Scharf
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Flexirentengesetz beinhaltet viele Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten auch im Rentenalter zu fördern. Die wichtigsten Regelungen sind: Erwerb von Rentenanwartschaften während des Bezugs einer Altersvollrente, verbesserte Kombinationsmöglichkeiten von Hinzuverdienst und Rente, verbunden mit einer stufenlosen Altersteilrente, sowie ein früher möglicher Abkauf von Rentenabschlägen bei vorzeitigen Altersrenten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen zum Erwerb von Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und darüber hinaus ergeben sich aus §§ 5 Abs. 4, 230 Abs. 9 SGB VI. Der früher mögliche Ausgleich der Rentenabschläge bei vorzeitigen Altersrenten ist in § 187a SGB VI geregelt.

Die Neuregelungen zum Hinzuverdienst bei Alters-/Erwerbsminderungsrenten waren in den §§ 34, 96a, 302, 313 SGB VI i. d. F. v. 1.7.2017 bis 31.12.2022 enthalten.

1 Rentenversicherungspflicht neben Altersvollrente

1.1 Rechtslage seit 1.1.2017

Versicherungsfreiheit tritt bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Beschäftigte Altersvollrentner können nun durchgängig weitere Rentenanwartschaften erwerben. Dadurch soll das Weiterarbeiten bei Bezug einer Altersvollrente attraktiver werden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitraum des Bezugs einer Altersvollrente

  • bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze und
  • für den Zeitraum nach diesem Monat.

1.2 Rechtslage bis 31.12.2016

Bis Ende 2016 waren Altersvollrentner versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Es spielte keine Rolle, ob die Rente vor oder nach der Regelaltersgrenze bezogen wurde. Dies galt unabhängig davon, dass bis zur Regelaltersgrenze für eine Vollrente nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden konnte. Beschäftigte Altersvollrentner mussten selbst keine Beiträge zahlen...

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