Recht kompakt: Ihr wöchentliches Rechtsbriefing
Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs
Der BGH hat in der vergangenen Woche mehrere Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, die von großer Bedeutung sind. Unter anderem hat sich der BGH in einer Grundsatzentscheidung mit der Rolle von Führungskräften in einem Beratungsvertrag zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmen befasst. Nach dem BGH-Urteil vom 29.6.2023 (IX ZR 56/22) kann die laufende rechtliche Beratung eines Unternehmens bei erkennbarer Insolvenzreife eine Warn- und Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Unternehmensleitung auslösen.
Änderung der Rechtsprechung beim selbständigen Beweisverfahren
Darüber hinaus hat der BGH eine wichtige Rechtsprechungsänderung beschlossen: Die Hemmung der Verjährung endet nunmehr einheitlich für alle behandelten Mängel mit dem Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens (BGH-Urteil vom 22.6.2023, VII ZR 881/21).
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Zudem wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Ersuchen des BGH prüfen, ob Stromanbieter bestimmte Preisbestandteile bereits im Tarifrechner ausweisen müssen. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen einen Versorger wegen irreführender Werbung (EuGH-Vorlage vom 27.2023, I ZR 65/22).
Alle Leitsatzentscheidungen des BGH der vergangenen Woche finden Sie hier.
Kommende Beiträge auf unserem Rechtsportal
Neben den BGH-Entscheidungen möchten wir Sie auch auf kommende Beiträge auf unserem Rechtsportal hinweisen. Am Donnerstag besprechen wir eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zur Beweispflicht in Online-Bewertungsportalen (Urteil vom 22.5.2023, 6 O 18/23).
Außerdem haben wir einen Beitrag zum Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes. Mit diesem Gesetz soll ein Schutzschirm für die Kritischen Infrastrukturen in Deutschland gegen alle Arten von Bedrohungen aufgebaut werden.
Am Mittwoch erwartet Sie ein ausführlicher Beitrag zu den Grundsätzen und Rechtsfragen des Kindesunterhalts von unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Melanie Besken.
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