Immer häufiger werden Straftäter zum Lesen verurteilt

Lies mal ein gutes Buch und denke darüber nach – das sagen nicht nur Deutschlehrer zu ihren Schülern, sondern immer häufiger auch Richter zu jugendlichen Delinquenten. Die Lektüre von Büchern soll Straftäter zur Besinnung bringen und sie zu neuen Einsichten führen.

Die so genannte Leseweisung ist eine nach §§ 10, 23 JGG mögliche Anordnung gegenüber jugendlichen Straftätern, die eher selten angewendet wird.

Seit einiger Zeit wird  Leseanweisung bei Jugendrichtern aber zusehends beliebter.

Problembezogene Buchlektüre nach §§ 10, 23 JGG

Die Jugendrichter erteilen in diesen Fällen dem jugendlichen Delinquenten die Weisung, ein Buch zu lesen, das die Probleme Jugendlicher, die Gewalt in Familien und in der Gesellschaft, Fremdenfeindlichkeit oder Suchtprobleme zum Thema hat. Jugendrichter wählen in der Regel die Lektüre eines Buches aus, dass einen Bezug zur Tat aufweist. Häufig wird der jugendliche Straftäter bei der Lektüre des Buches auch mit der Sicht der Opfer konfrontiert. Natürlich wäre es naiv zu glauben, dass ein Mörder durch die Lektüre eines Buches zum Gutmenschen mutieren würde, im Bereich der niedrigschwelligen Kriminalität kann je nach der Persönlichkeitsstruktur des Delinquenten eine Buchlektüre aber durchaus hilfreich sein.

AG München verhängt 20 Lesestunden für Wiederholungstäter

Zum Mittel der Leseweisung griff kürzlich auch das AG München. Dort stand ein männlicher Jugendlicher vor Gericht, der wiederholt mit seinem Krad in München mit einem nicht ordnungsgemäß befestigtem Kennzeichen erwischt worden war. Da der Jugendliche aus seinem bisherigen Verhalten nichts gelernt hatte, war das Gericht der Auffassung, es sei sinnvoll, den Jugendlichen durch eine Leseweisung dazu zu motivieren, sich auf intellektueller Ebene mit seiner Tat auseinander zu setzen. 20 Stunden lesen lautete die Anordnung (AG München, Urteil v. 8.6..2017, 1022 Ds 463 Js 134042 /17 jug).

Reflexion der Lektüre steht im Vordergrund

In München werden Leseweisungen von der Hochschule München begleitet.

In einem Erstgespräch erhalten die jugendlichen Delinquenten verschiedene Vorschläge passender Bücher, die zu ihren Interessen und/oder ihrer Problemlage passen. Das konkrete Buch wählen sie dann selbst aus. Die Lektüre selbst wird flankiert durch diverse Gesprächstermine, bei denen das Gelesene besprochen wird und beispielsweise ein Pädagoge versucht, einen Bezug zwischen dem Buch und dem konkreten Leben des Jugendlichen herzustellen. Beendet wird die Maßnahme mit einer Abschlussarbeit, in der der Jugendliche zusammenfassend seine gewonnenen Erkenntnisse darstellt.

Die Abschlussarbeit darf auch eine vom Jugendlichen selbst verfasste Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.

Lesen statt Grünflächen reinigen

Die bei der Mehrheit der Gerichte eher noch seltene Weisung soll nach Auffassung ihrer Verfechter straffällig gewordenen Jugendlichen dazu verhelfen, ihr Fehlverhalten zu reflektieren. Nicht nur die Reinhaltung öffentlicher Grünflächen oder eine Tätigkeit im Altenheim kann nach Meinung vieler Pädagogen Jugendlichen zur Überarbeitung ihres inneren Wertekanons verhelfen. Ein Buch zu lesen, das sich mit den Problemen Jugendlicher beschäftigt, bringe für die Beschäftigung mit sich selbst, mit der Tat und dem verübten Unrecht oft mehr.

„Brücke Dachau“ geht mit gutem Beispiel voran

Ins Blickfeld der (bayerischen) Öffentlichkeit gerückt ist in diesem Zusammenhang der eingetragene Verein „Brücke Dachau“. Er begleitet straffällig gewordene Jugendliche bei der Ableistung von Sozialstunden und betreut seit einiger Zeit auch Jugendliche, denen vom Jugendrichter die Lektüre eines Buches auferlegt wurde. Das AG Dachau hat hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht und dürfte inzwischen deutschlandweit gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen die Leseweisung mit am häufigsten anwenden. Die „Brücke Dachau“ strebt laut ihrer Internetseite an, Jugendlichen durch Begleitung der richterlichen Leseweisung

  • zur Selbstreflexion zu verhelfen,
  • mit den Jugendlichen gemeinsam Lösungsstrategien für seine möglicherweise bestehende persönliche Problematik zu erarbeiten,
  • mit Hilfe der Buchlektüre Sprache und Ausdruck als Mittel der Problembewältigung und der Selbstdarstellung des Jugendlichen in seinen sozialen Bezügen zu fördern und
  • grundsätzlich die intellektuelle Auseinandersetzungsbereitschaft des Jugendlichen mit Problembereichen zu wecken. 

Ein guter Rap zum Abschluss

Auf seiner Internetseite zitiert der Verein die Schriftstellerin Marie von Ebner Eschenbach:

„Der wahre Zweck eines Buches ist, den Geist hinterrücks zum Denken zu verleiten“.

In Dachau hat sich bisher kein verurteilter Delinquent der Leseweisung entzogen. Ob die Leseweisung tatsächlich dazu beiträgt, die Rückfallquote zu senken, ist allerdings noch nicht belastbar untersucht worden. Die Chance auf einen fetzigen Rap als Abschluss der Selbstreflexion eines Jugendlichen über das von ihm begangene Unrecht ist ein zwar noch ungewohnter, aber doch sehr kreativer Farbtupfer des Jugendstrafrechts, der durchaus einigen Charme hat.

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