Rn 6

Die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln des verbundenen bzw enthaltenen digitalen Produkts richten sich nach § 327d ff, zB bei mangelhafter Smartphone-App oder Cloud-Anbindung. Bei einem Kauf von Waren, die nicht notwendige digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, kann das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bei Mängeln an der Sache selbst oder die §§ 327 ff bei Mängeln des digitalen Produkts maßgeblich sein (BTDrs 19/27653, 83). Entscheidend ist die Verortung des Mangels im Bereich der Hard- oder Software. Sollten beide Vertragsbestandteile von Mängeln betroffen sein, finden die unterschiedlichen Gewährleistungssysteme bzgl der entspr Vertragsbestandteile nebeneinander Anwendung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge