Schaffen Ehegatten während der Ehe eine Immobilie an, erfolgt dies meist zu hälftigen Miteigentum. Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung wird die Immobilie in nicht seltenen Fällen an Dritte verkauft, an Kinder übertragen oder an einen der Ehegatten im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung veräußert. Während die Fragen der Zulässigkeit der Teilungsversteigerung in der Trennungszeit,[1] das Zutrittsrecht des ausgezogenen Ehegatten[2] und die vorübergehende Einstellung der Teilungsversteigerung auch nach der Scheidung (§ 180 Abs. 3 ZVG)[3] die häufig diskutierten Themen im Familienrecht waren, werden steuerliche Probleme in der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung eher "stiefmütterlich" behandelt.[4] Insofern hat zunächst ein Urteil des FG München[5] und nunmehr die Revisionsentscheidung[6] dazu die steuerlichen Risiken aufgezeigt, die sich im Zusammenhang mit der Scheidungsimmobilie bei "Alltagsgestaltungen" ergeben können. Auch beim entschiedenen Sachverhalt handelt es sich um einen Standardfall: Die Ehegatten erwarben 2008 ein Familienheim zum gemeinsamen Miteigentum. Der Ehemann zog 2015 aus; die Ehefrau blieb mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind im Haus. Nach der Ehescheidung 2017 veräußerte der Ehemann seinen Miteigentumsanteil an die Ehefrau, die mit der Einleitung der Teilungsversteigerung gedroht hatte. Das Finanzamt geht von einem einkommensteuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft aus. Das FG München und der BFH bestätigen diese Rechtsansicht.

[2] OLG Bremen, Beschl. v. 22.8.2017 – 5 WF 62/17, FamRZ 2018, 249. Vgl. auch AG Brandenburg, Urt. v. 16.7.2021 – 31 C 79/21, FamRZ 2021, 1914 und Schramm, NJW-Spezial 2021, 516.
[3] BGH, Beschl. v. 10.1.2019 – V ZB 19/18, NJW 2019, 1462; BGH, Beschl. v. 7.11.2019 – 15 B 135/18, FamRZ 2020, 1025. Vgl. auch Grandke, in: Schwab/Ernst, ScheidungsR-HdB, 8. Aufl. 2019, § 18 Rn 14.
[4] Eine Ausnahme bildet neben den spezifisch steuerrechtlichen Werken im Familienrecht von Engels (Fn 20) und Münch (Fn 16) die Darstellung von Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 7. Aufl. 2022, 7. Kap. Rn 46 ff.

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