Rdn 2
Literaturhinweise:
Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969
Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141
Burhoff, Aktive Verteidigung – Widerstreit im Strafprozess, StraFo 2008, 62
ders., Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Straf(verfahrens)recht, StRR 2008, 287
ders., Änderungen im Ablehnungsverfahren (§§ 26, 26a, 29 StPO), StRR 12/2017, 4
ders., Neues im Ablehnungsverfahren (§§ 26, 26a, 29 StPO)
VA 2018, 35
ders., Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4
Conen, Zur Disziplinierung der Strafverfolgungsorgane durch Beweisverwertungsverbote, in: Festschrift für Ulrich Eisenberg, 2009, S. 459
Dallmeyer, Reformbedarf im Recht der Befangenheitsanträge, Besetzungsrügen und Beweisanträge? Anmerkungen zu den Reformvorschlägen des "2. Strafkammertages", StV 2018, 533
Fischer, "Konfliktverteidigung", Missbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht, StV 2010, 423
Fromm, Über die Zulässigkeit der Handynutzung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, StraFo 2015, 445
ders., Hauptverhandlung oder "Scheinverhandlung" vor Gerichten in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zfs 2020, 368
Gaede, Absoluter Revisionsgrund und Besorgnis der Befangenheit bei Überdehnung des § 26a StPO durch den Richter in eigener Sache, HRRS 2005, 309
Harrendorf/Lagler, Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Erörterungen im Strafverfahren gem. § 257b StPO, StV 2019, 428
Ignor, Befangenheit im Prozess, ZIS 2012, 228
Isfen, Die Befangenheit des "dealenden" Richters, ZStW 2013, 325
Kampmann, Verteidigungsrechte im Lichte der StPO-Reform Von der Effektivierung zur Modernisierung des Strafverfahrens, HRRS 2020, 182
Krekeler, Der befangene Richter, NJW 1981, 1634
ders., Der befangene Richter, AnwBl 1981, 326
Lang, Das stumpfe Schwert – Ein Beitrag zu Ablehnungsgesuchen in erstinstanzlichen OLG-Verfahren und der Unzulässigkeit der Revisionsrüge, in: Festschrift für Ottmar Breidling zum 70. Geburtstag, 2017, S. 199
Latz, Besorgnis der Befangenheit gegenüber der Verteidigung, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 357
Leitmeier, Schweigeminute im Strafprozess?, StV 2019, 282
Meyer-Mews, Richterliche Befangenheit: Ablehnungsantrag, Gegenvorstellung, Revision. [zitiert: Meyer-Mews, Richterliche Befangenheit]
Momsen, U-Haft schafft Rechtskraft Rechtswidrige "Post-mortem"-Absprache, Befangenheit und Fehlurteil, StraFo 2019, 89
Münchhalffen, Besorgnis der Befangenheit – Eine überflüssige Rüge oder prozessuale Notwendigkeit?, StraFo 2007, 91
Rabe, Der befangene Richter, AnwBl 1981, 331
Richter II, Advokatorisches zum strafprozessualen Ablehnungsrecht, in: Festschrift für Ulrich Eisenberg, 2009, S. 559
Schork, Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens Änderung der Kräfteverhältnisse zum Nachteil der Verteidigung, NJW 2020, 1
Sommer, Befangenheit und tätige Reue, NStZ 2014, 615
Thomas, "Konfliktverteidigung", Missbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht, StV 2010, 428
Waldmann, Ein Gericht ohne Gschmäckle? – Reformbedarf bei den Befangenheitsregelungen, ZRP 2005, 220
Wehowsky, Zur Justage – Befangenheitsgesuche und Beweisanträge, NStZ 2019, 59
Zwiehoff, Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund, JR 2006, 415.
Rdn 3
1.a) Die Frage, ob ein Richter abzulehnen ist, stellt sich für den Verteidiger zwar meist erst in der HV. Sie kann aber auch schon, wenn der Verteidiger z.B. durch eine ihm gem. § 222a[1] zugegangene Besetzungsmitteilung (→ Besetzungsfragen, Teil B Rdn 1200) erfahren hat, wer demnächst als Richter amtieren wird, im EV, im Zwischenverfahren bzw. bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 5183, auftauchen. Deshalb soll auch hier die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines Teil A Rdn 16, und des → Ablehnungsverfahrens, Teil A Rdn 59 ff., zumindest in groben Zügen dargestellt werden. Wegen weiterer Einzelh. wird verwiesen auf Burhoff, HV, Rn 6 f., 486 ff.
Rdn 4
b) Häufig wird dem Verteidiger, der einen Ablehnungsantrag stellt, der Vorwurf der "Konfliktverteidigung" gemacht (zum Begriff der Konfliktverteidigung Burhoff StraFo 2008, 62 ff.; vgl. BGH NStZ 2011, 294, wonach es z.B. nicht zu den Kernaufgaben des Verteidigers gehört, durch Ablehnungsanträge zu versuchen, eine Haftverschonung für den Mandanten zu erzwingen; zum Missbrauch von Verteidigungsrechten auch Fischer StV 2010, 423; Thomas StV 2010, 428). Im GroKo-Vertrag 2017 war eine weitere Vereinfachung der Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheitsanträgen angekündigt (Dallmeyer StV 2018, 533 f.), diese sind jedoch nicht umgesetzt worden (zu Vorschlägen de lege ferenda Wehowsky NStZ 2019, 59). Allerdings ist durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019" (BGBl I, S. 2121) das → Ablehnungsverfahren, Teil A ...
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