Rz. 155
Entsteht eine Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Gebührensätzen (z.B. 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG) und ist gleichzeitig auch eine vorangegangene Geschäftsgebühr anzurechnen, so ist erst die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen und dann gegebenenfalls zu prüfen, ob das Gebührenaufkommen nach § 15 Abs. 3 RVG zu begrenzen ist.[96]
Rz. 156
Musterrechnung 4.25: Gerichtliche Geltendmachung – Vergleich über nicht anhängige Ansprüche bei vorangegangener außergerichtlicher Tätigkeit
Rechtsanwältin S macht Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 60.000,00 EUR gerichtlich geltend. Im Termin werden neben der Zugewinnausgleichsforderung auch bislang nicht anhängige nacheheliche Unterhaltsansprüche mit verglichen. Hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts war Rechtsanwältin S bereits außergerichtlich tätig. Der Vergleichsmehrwert wurde auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
1. Außergerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert: 12.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 1 FamGKG
1,3 Geschäftsgebühr aus 12.000,00 EUR Nr. 2300 VV RVG |
785,20 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 805,20 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 152,99 EUR |
Summe | 958,19 EUR |
2. Gerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert: | |
Anhängige Ansprüche: | 60.000,00 EUR (§§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG) |
Nicht anhängige Ansprüche: | 12.000,00 EUR (§§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 1 FamGKG) |
72.000,00 EUR (§ 22 Abs. 1 RVG) |
1,3 Verfahrensgebühr aus 60.000,00 EUR
Nr. 3100 VV RVG 0,8 Verfahrensgebühr aus 12.000,00 EUR |
1.622,40 EUR |
Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 12.000,00 EUR |
483,20 EUR |
Vorbem. 3, Abs. 4 VV RVG | ./. 392,60 EUR |
Zwischensumme | 1.713,00 EUR |
Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG nicht erforderlich! 1,3 aus 72.000,00 EUR = 1.732,90 EUR |
|
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.733,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 329,27 EUR |
Summe | 2.062,27 EUR |
Zum Gegenstandswert siehe § 2 Rdn 129 und 269 ff.
Rz. 157
Musterrechnung 4.26: Außergerichtliche Tätigkeit – Gerichtliche Geltendmachung über Teilforderung – Vergleich über nicht anhängige Ansprüche
Rechtsanwältin S macht außergerichtlich zunächst Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 60.000,00 EUR sowie gleichzeitig nacheheliche Unterhaltsansprüche in Höhe von laufend monatlich 1.000,00 EUR geltend. Es werden sodann lediglich die Zugewinnausgleichsansprüche in der auch schon außergerichtlich geforderten Höhe gerichtlich geltend gemacht. Im Termin werden neben der Zugewinnausgleichsforderung auch die bislang nicht anhängigen nachehelichen Unterhaltsansprüche mit verglichen. Der Vergleichsmehrwert wurde vom Gericht auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
1. Außergerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert: 72.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 1 FamGKG
1,3 Geschäftsgebühr aus 72.000,00 EUR
Nr. 2300 VV RVG | 1.732,90 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.752,90 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 333,05 EUR |
Summe | 2.085,95 EUR |
2. Gerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert: | |
Anhängige Ansprüche: | 60.000,00 EUR (§§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG) |
Nicht anhängige Ansprüche: | 12.000,00 EUR (§§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 1 FamGKG) |
72.000,00 EUR (§ 22 Abs. 1 RVG) |
1,3 Verfahrensgebühr aus 60.000,00 EUR
Nr. 3100 VV RVG | 1.622,40 EUR |
0,8 Verfahrensgebühr aus 12.000,00 EUR | |
Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 72.000,00 EUR |
483,20 EUR |
Vorbem. 3, Abs. 4 VV RVG | ./. 866,45 EUR |
Zwischensumme | 1.239,15 EUR |
Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG nicht erforderlich! 1,3 aus 72.000,00 EUR = 1.732,90 EUR |
|
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.259,15 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 239,24 EUR |
Summe | 1.498,39 EUR |
Zum Gegenstandswert siehe § 2 Rdn 129 und 269.
Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass gebührenrechtlich eine außergerichtliche Angelegenheit vorgelegen hat, siehe auch ausführlich zu dieser Problematik Rdn 12 ff.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen