Rz. 19

Im Mittelpunkt der nachfolgenden Darstellung steht die Frage nach der Zukunft der englischen (Schein-)Auslandsgesellschaften in Deutschland.

Dabei sollen zunächst die Grundlagen des Brexit kurz skizziert (nachfolgend Teil B, siehe Rdn 21 ff.) und die neuen (europarechtlichen) Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht erörtert werden (siehe Rdn 39 ff.). Von besonderer Bedeutung ist dabei das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Sodann sollen die praktischen Auswirkungen auf bestehende Gesellschaften und Zweigniederlassungen untersucht werden (siehe Rdn 97 ff.). Dies ist die Grundlage für die Anmeldungen zum deutschen Handelsregister (siehe Rdn 146 ff.). Dabei wird u.a. auch auf die Besonderheiten bei Beteiligungen an Personengesellschaften, wie etwa der Ltd. & Co. KG (siehe Rdn 199 ff.), und Kapitalgesellschaften, vor allem der GmbH-Gesellschafterliste, eingegangen (siehe Rdn 234 ff.). Schließlich werden die Folgen für Eintragungen in deutschen Grundbüchern dargestellt (siehe Rdn 243 ff.). Die wichtigsten Ergebnisse des Beitrags werden abschließend in einigen Thesen zusammengefasst (siehe Rdn 253 ff.).

 

Rz. 20

Die Rechtsunsicherheit in dem gesamten Themenbereich war und ist groß. Die weitere Entwicklung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bleibt abzuwarten. In den nächsten Jahren wird es noch viele Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Brexit und den englischen (Schein-)Auslandsgesellschaften geben.

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