Rz. 21

Mit Wirkung zum 1.1.1973 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten. Der Beitritt war damals politisch sehr umstritten. Nach einem Regierungswechsel fand am 5.6.1975 ein Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Das Referendum war die erste landesweite Volksabstimmung in der Geschichte des Vereinigten Königreichs. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 64 % stimmten 67 % für den Verbleib in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

 

Rz. 22

Am 23.6.2016 fand erneut ein Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union statt.[21] Die maßgebliche Frage lautete: "Should the United Kingdom remain a member of the European Union or leave the European Union?" Bei einer Wahlbeteiligung von über 72 % stimmten 51,9 % der Wähler für einen Austritt aus der Europäischen Union. Das Ergebnis fiel (zumindest bei prozentualer Betrachtung) vergleichsweise knapp aus (51,9 % zu 48,1 %); in absoluten Stimmen war der Ausgang deutlicher (Vorsprung von fast 1,3 Mio. Wählerstimmen). Für das Referendum war weder ein Quorum noch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die einfache Mehrheit der Stimmen war ausreichend. Das Referendum war rechtlich nicht bindend, politisch aber (bis heute) unumkehrbar.

[21] Rechtsgrundlage war u.a. der European Union Referendum Act 2015, 2015 c. 36, Volltext unter www.legislation.gov.uk. – Allgemein (nicht rechtlich) zu England, den Engländern und der Englishness Piltz, England – Eine Klasse(n) Gesellschaft, 2020.

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