Rz. 97

Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort auch nachhaltig unternehmerisch tätig sind.

 

Rz. 98

Die Rechtslage hat sich bei den echten Auslandsgesellschaften nicht geändert. Diese werden in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt als Kapitalgesellschaften anerkannt (und nicht nur als Personengesellschaften). Lediglich die Rechtsgrundlage für die Anerkennung hat sich geändert. Bis zum 31.12.2020 beruhte die Anerkennung auf der europäischen Niederlassungsfreiheit. Seit dem 1.1.2021 ist die maßgebliche Rechtsgrundlage die Meistbegünstigungsklausel in dem Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (siehe Rdn 66 ff.).

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