Rz. 18
Wird eine Ersatzkraft eingestellt, sind die Kosten – soweit sie als erforderlich anzusehen sind – einschließlich der abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeträge brutto auszugleichen.[43]
Rz. 19
Als maßgeblich für die Berechnung wird oftmals der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) angesehen,[44] viele Gerichte arbeiten jedoch immer noch mit dem Vergütungstarif für Angestellte (BAT).[45] Hierauf stützend haben sich die gerichtlich akzeptierten sog. ortsüblichen Stundensätze[46] entwickelt, die üblicherweise zwischen 8 EUR und 10 EUR netto beziffert werden.[47] Teilweise wird auch auf die Tarifverträge des Deutschen Hausfrauenbundes zurückgegriffen.[48]
Rz. 20
Herauszurechnen bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens sind die Zeiten, in denen auch ohne Unfall keine Arbeiten im Haushalt angefallen wären, beispielsweise Urlaubs- und andere Abwesenheitszeiten.[49] Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. die Gartenarbeit, nur saisonal anfallen.[50] Oftmals wird deshalb der jährliche Haushaltsführungsschaden als elffacher Monatswert abgerechnet. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, bei der nach § 287 ZPO zu treffenden Schätzung des Schadens von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall auszugehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen