Aufhebung des Fernunterrichtsschutzgesetzes vorgesehen
Das "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht" (Fernunterrichtsschutzgesetz bzw. FernUSG) stammt von 1977 und regelt den privatrechtlich angebotenen, kommerziellen Fernunterricht. Eine Zulassungspflicht und spezielle Informations-, Widerrufs- und Kündigungsrechte sollten Kundinnen und Kunden vor unseriösen Anbietern schützen. Ziel war überdies, die Anerkennung und Verbreitung des Fernunterrichts zu fördern.
Fernunterrichtsschutzgesetz gilt als veraltet
Das Gesetz stammt aus einer Zeit analoger Briefkurse und wurde laut dem zuständigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Familie seit seiner Einführung nicht nennenswert überarbeitet. Im Januar haben deshalb vier führende Verbände der Weiterbildungs- und Coachingbranche mit einer Petition die Abschaffung oder grundlegende Novellierung des Gesetzes gefordert.
Das FernUSG führe in der Praxis zu Rechtsunsicherheit, kritisierten die Initiatoren unter anderem. Die Folge der jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni und Oktober 2025 seien widersprüchliche Gerichtsurteile. Im Juni entschied der BGH, dass Internetkurse oder Mentoring-Programme unter Umständen eine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht benötigen. Fehlt diese, ist der Vertrag nichtig.
Referentenentwurf sieht Aufhebung des FernUSG vor
Zu diesem Schluss kommt auch das Bildungsministerium: "Das FernUSG ist veraltet, bürokratisch und ineffizient", heißt es in seinem nun vorgelegten Referentenentwurf. Das Gesetz passe nicht mehr zur digitalen Bildungsrealität und sorge für rechtliche Unsicherheit und Bürokratie, indem es moderne Lernformen unklar behandle und sie im Anwendungsfall einem aufwendigen Zulassungsverfahren unterwerfe.
Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs:
- Das FernUSG und insbesondere das darin verankerte Anzeige- und Zulassungsverfahren sollen aufgehoben werden.
- Geplant ist ein bedarfsorientiertes Bescheinigungsverfahren, das Landesgesetzgebern für einen einjährigen Übergangszeitraum die Möglichkeit gibt, erforderliche Folgeänderungen in landesgesetzlichen Regelungen vorzunehmen.
- Das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) soll angepasst werden, um auch künftig die Förderung von Fernlehrgängen zu gewährleisten.
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Spezielle Zulassungspflicht für Fernunterricht soll entfallen
Bislang stellt sich für Anbieter von Fernlehrgängen bei jedem Lehrgang die Frage, ob es sich rechtlich um Fernunterricht im Sinne des FernUSG handelt und deshalb eine staatliche Zulassung nötig ist. Mit der vorgesehenen Aufhebung des FernUSG entfällt diese Zulassungspflicht.
"Neue Weiterbildungsformate können dadurch schneller entwickelt und angeboten werden. Gleichzeitig entfallen der mit dem Zulassungsverfahren verbundene administrative Aufwand und die entsprechenden Kosten", erläutert das Ministerium. An die Stelle eines besonderen, auf Fernunterricht zugeschnittenen Zulassungsregimes sollen laut Entwurf die allgemeinen Regeln des Vertrags- und Verbraucherschutzrechts treten.
Durch Anpassungen im AFBG sollen Fernlehrgänge auch zukünftig wie bisher als Teilzeitmaßnahme förderfähig bleiben. Der Entwurf sieht "messbare Sicherungen" wie zum Beispiel monatliche Leistungskontrollen vor, um den Einsatz der Fördermittel im Blick zu behalten.
Referentenentwurf stößt auf positive Resonanz
"Dass das Ministerium nun nicht nur nachbessern, sondern das FernUSG abschaffen will, begrüßen wir ausdrücklich", sagt Lars-Peter Linke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbands für Coaching und Training (DVCT). Dies sei ein überfälliger Schritt. "Ein Gesetz aus einer anderen Bildungswelt darf moderne digitale Coaching- und Weiterbildungsangebote nicht mit Rechtsunsicherheit und unnötiger Bürokratie belasten", so Linke. Der DVCT ist Mitiniator der Petition zur Abschaffung oder Novellierung des FernUSG. Er freue sich, dass der gemeinsame Einsatz Wirkung zeige, betont Linke.
"Die Abschaffung wäre eine gute Botschaft für die Weiterbildungslandschaft in Deutschland: Weniger Bürokratie, mehr Innovation, weniger Kosten, modernere Weiterbildung!", sagt auch Sünne Eichler, Institutsleitung des Steinbeis-Institute for Digital Learning & Leadership. So sei es künftig möglich, die Digitalisierung der Bildung im Sinne der Lernenden voranzutreiben und aktuelle Entwicklungen wie KI schneller in Lernsettings zu integrieren. Eichler betont: "Die Abschaffung des FernUSG wäre das richtige Signal zur rechten Zeit!"
Auch Simon Hofer, Head of Legal Eu des Plattform-Anbieters Digitstore 24, begrüßt die Pläne: "Der Referentenentwurf ist ein entscheidender Schritt, aber noch nicht der Abschluss. Jetzt kommt es darauf an, den eingeschlagenen Kurs im weiteren Verfahren beizubehalten und für einen klaren, rechtssicheren Übergang zu sorgen."
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