Weiterbildung

Initiative fordert Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes


Petition zur Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes

Vier führende Verbände der Weiterbildungs- und Coachingbranche fordern die Reform des veralteten Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und haben dafür eine Petition gestartet. Sie kritisieren, dass das Gesetz aus dem Jahr 1977 den Anforderungen der digitalen Weiterbildung nicht mehr gerecht werde und Rechtsunsicherheit schaffe.

Ein Zusammenschluss von vier führenden Verbänden der deutschen Weiterbildungs- und Coachingbranche hat eine bundesweite Petition gestartet, um die Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu erreichen. Die Initiative wird getragen von BDVT e.V., DVCT e.V., GSA und FWW e.V. und richtet sich an den Deutschen Bundestag.

Veraltetes Fernunterrichtsschutzgesetz sorgt für Verunsicherung

Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1977. Das Gesetz sei für analoge Briefkurse konzipiert und nicht für moderne Online-Beratung, Live-Coachings oder interaktive Webinare, kritisieren die Verbände in einer Stellungnahme. Die Folgen der aktuellen Rechtsprechung beschreibt die Initiative als dramatisch: Rechtschaos, massive Umsatzeinbrüche und Existenzängste bei seriösen Anbietern digitaler Weiterbildungen.

Die Folge der jüngsten BGH-Urteile vom Juni und Oktober 2025 seien widersprüchliche Gerichtsurteile, so die Initiative. Im Juni entschied der BGH, dass Internetkurse oder Mentoring-Programme unter Umständen eine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht benötigen. Fehlt diese, ist der Vertrag nichtig.

Nationaler Normenkontrollrat NKR empfiehlt Abschaffung

Die Verbände stützen ihre Forderung auf eine Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR),  der sich für die Abschaffung des FernUSG ausspricht. 

Zentrale Forderungen der Petition:

  • Sofortiges Moratorium für B2B-Verträge: Bis zur Gesetzesreform keine Anwendung des FernUSG auf Geschäftskunden.
  • Abschaffung oder grundlegende Novellierung: Das Gesetz entspricht nicht mehr den Anforderungen der digitalen Realität.
  • Klare Abgrenzung: Unternehmensberatung, Mentoring und individuelles Coaching sind kein Fernunterricht.
  • B2B-Ausnahme: Geschäftskunden benötigen keinen Verbraucherschutz nach FernUSG.

Rechtsunsicherheit unter Weiterbildungsanbietern

Die Rechtsunsicherheit lähme die Anbieter, kritisieren die Verbände hinter der Initiative. Viele wüssten nicht mehr, welche ihrer Angebote genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Besonders problematisch sei dies bei modernen Blended-Learning-Formaten, die flexibel an den Kundenprozess angepasst sind. Diese Begleitungen folgen den individuellen Notwendigkeiten der Kunden und ließen sich nicht vorab bei der ZFU einreichen. Gleichzeitig würde das Gesetz zunehmend missbräuchlich für Massenklagen genutzt, was Arbeitsplätze und Investitionen in eine zukunftsorientierte Branche gefährde.

Initiative fürchtet Stillstand in der beruflichen Weiterbildung

Die Initiatoren sehen die Gefahr eines Stillstands: Unternehmen der beruflichen Weiterbildung könnten nicht mehr verlässlich planen und investieren. Auch auf Kundenseite sehen sie Auswirkungen: Potenzielle Teilnehmer zögerten bei Buchungen, weil sie nicht wüssten, ob ihre Verträge Bestand haben werden. Diese Buchungsunsicherheit treffe die gesamte Branche und verhindere dringend benötigte Qualifizierungsmaßnahmen. 

Auch die Anwendung auf B2B-Verträge stelle ein Problem dar: Geschäftskunden wie GmbHs würden wie Privatpersonen behandelt, obwohl sie rechtlich als fachkundig und geschäftserfahren gelten. Verträge im Wert von Tausenden Euro können nachträglich für nichtig erklärt werden.

Details zur Petition "Fernunterrichtsschutzgesetz jetzt reformieren" erfahren Sie hier.


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