Unternehmen zahlten 2025 fast 86 Milliarden Euro für erkrankte Mitarbeitende
Die Fortzahlung der Löhne für erkrankte Beschäftigte hat die deutschen Arbeitgeber im Jahr 2025 rund 85,6 Milliarden Euro gekostet. Das geht aus einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. 72,5 Milliarden Euro davon entfielen auf die fortgezahlten Bruttoentgelte, weitere 13,1 Milliarden Euro auf die Sozialbeiträge, die Arbeitgeber zusätzlich für ihre erkrankten Beschäftigten aufbringen. Binnen 15 Jahren haben sich die nominalen Aufwendungen mehr als verdoppelt.
Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, mehr Krankheitskosten
Für den Anstieg sind, so die Mitteilung des IW, mehrere Faktoren verantwortlich: So sind die Kosten der Entgeltfortzahlung mit der Lohnentwicklung gestiegen. Weil die Zahl der Beschäftigten gewachsen ist, haben zudem mehr Arbeitnehmer Anspruch darauf.
Ob der Krankenstand selbst im vergangenen Jahr gestiegen ist, lässt sich aus den Zahlen nicht herauslesen. Nach einer Analyse des BKK Dachverbands ist der Krankenstand in Deutschland im Jahr 2025 leicht gesunken – von 5,90 Prozent auf 5,83 Prozent. Auch das Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) berichtet, dass die Fehlzeiten der bei der AOK Versicherten mit im Schnitt 23,3 Tage im Jahr 2025 leicht unter dem Niveau des Vorjahres und mehr als einen Tag unter dem bisherigen historischen Höchststand von 2022 lagen. Das IW weist darauf hin, dass die statistische Erfassung der krankheitsbedingten Fehltage seit Einführung der elektronischen Erfassung im Jahr 2022 deutlich gestiegen sei. Ob dahinter auch mehr tatsächliche Fehlzeiten im Betrieb stehen, sei nicht abschließend geklärt.
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Attestpflicht ab Tag eins in der Kritik
Als Gegenmaßnahmen gegen die hohen Kosten für Fehlzeiten hatte der Koalitionsausschuss im Programm für Wachstum und Beschäftigung Anfang Juli 2026 eine Attestpflicht ab dem ersten Tag der Krankschreibung und die Abschaffung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit beschlossen.
In Expertenkreisen werden diese Regelungen kritisch gesehen. IW-Ökonom Jochen Pimpertz hält es für offen, ob der Krankenstand durch die Attestpflicht ab dem ersten Tag tatsächlich gesenkt werden könne. Rechtlich ändere sich wenig, denn ein Attest ab dem ersten Tag können Arbeitgeber schon heute verlangen. Verzichten sie weiterhin darauf, könne das mit Blick auf den Verwaltungsaufwand im Einzelfall sinnvoll sein. Entscheidend sei vor allem die Botschaft: "Ein kulanter Umgang mit der Attestpflicht basiert auf gegenseitigem Vertrauen und setzt einen verantwortungsvollen Umgang voraus. Einen Anspruch haben Beschäftigte darauf nicht", so Pimpertz.
Auch Arbeitsministerien Bärbel Bas hat die Pläne der Koalition zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag infrage gestellt. "Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon noch mal fragen, ob das sinnvoll ist", sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe Ende August. "Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird."
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Kerstin Fischer
07.09.2026 08:57 Uhr
"Als Gegenmaßnahmen gegen die hohen Kosten für Fehlzeiten hatte der Koalitionsausschuss im Programm für Wachstum und Beschäftigung Anfang Juli 2026 eine Attestpflicht ab dem ersten Tag der Krankschreibung und die Abschaffung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit beschlossen."
Muss es nicht "telefonische Krankschreibung" heißen?