3.1 Wie wird Urlaub durchgesetzt?
Der Urlaub ist vom Arbeitnehmer geltend zu machen. Tut er dies nicht, kann der Anspruch am Jahresende verfallen, wenn nicht die einschlägigen Übertragungsgründe (s.u.) vorliegen. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten rechtzeitig im Urlaubsjahr konkret unter Angabe des noch offen stehenden Urlaubsanspruchs auf die Urlaubsnahme hinzuweisen und auch darauf, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beantragt und genommen wird.
Weitere Informationen: Urlaub: Erteilung
3.2 Wer bestimmt die zeitliche Lage des Urlaubs?

Laut Gesetz bestimmt zwar der Arbeitgeber den Zeitpunkt, er muss aber grundsätzlich die Terminwünsche der Beschäftigten berücksichtigen und darf davon aus dringenden betrieblichen Belangen oder Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, abweichen. Dabei sollte der Urlaub nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden, um den Erholungszweck zu sichern. Es kann auch Betriebsurlaub durch den Arbeitgeber angeordnet werden, wenn es dafür betriebliche Gründe gibt. In diesem Falle bestimmt diese Regelung die zeitliche Lage (s.u.).

Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub eigenmächtig antritt oder verlängert, kann er abgemahnt oder ihm im Einzelfall sogar ordentlich gekündigt werden.
Rechtsgrundlage: § 7 BUrlG
Weitere Informationen: Urlaub: Erteilung
3.3 Was sind die Voraussetzungen einer Urlaubssperre?
Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn regelmäßig wiederkehrende und dringende betriebliche Erfordernisse nur dadurch abzusichern sind. So kann er verhindern, dass die Mitarbeiter zu ungünstigen Zeiten Urlaub verlangen. Besteht ein Betriebsrat, ist dieser allerdings einzubeziehen, wenn die Urlaubssperre mehrere Beschäftigte betreffen soll.
Weitere Informationen: Urlaub: Erteilung
3.4 Ist bei einer 5 Tage-Woche der Urlaub zusammenhängend, mindestens in Höhe von 10 Tagen, zu gewähren?
Ja.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 BUrlG
Weitere Informationen: Zusammenhängende Gewährung von Urlaub
3.5 Wie kann unterschieden werden, ob gesetzlicher oder tariflicher Urlaub beansprucht wird, um gegebenenfalls einen Verfall zu regeln?
Der AG kann eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung erklären.
Weitere Informationen: Urlaub, Tilgungsbestimmung
3.6 Der AN hat auf seinem Stundenkonto ein Minus und schafft es nicht die Stunden auszugleichen. Er hat aber noch Resturlaub aus dem Vorjahr. Nun möchte der AN diesen mit den Minusstunden verrechnen lassen. Ist das rechtlich ok?
Nein, Urlaub wird nur durch Freistellung von der Arbeit erfüllt. Nach Beendigung des ArbV kann man sich natürlich auf eine Verrechnung einigen.
3.7 Ist ein "Betriebsurlaub" eine ungültige einseitige Zuweisung von Urlaub?
Nein, wenn der Betriebsrat einverstanden ist, ist das unproblematisch, sonst nur bei dringenden betrieblichen Gründen zulässig.
Rechtsgrundlage: § 7 BUrlG
Weitere Informationen: Betriebsferien
3.8 Kann vom Mitarbeiter Urlaub nachträglich für einen Tag unentschuldigtes Fehlen vom MA beantragt werden? Kann dies der AG von sich aus machen?
Nein.
3.9 Kann von Integrationshelfern in der Schule verlangt werden, dass sie ihren Urlaub in den Schulferien nehmen?
Ja.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG
Weitere Informationen: Betriebsferien
3.10 Kann ein AG eine maximale Abwesenheitsquote einführen, z.B. max. 15% der AN pro Abteilung dürfen sich zeitgleich im Urlaub befinden?
Generelle Regelungen sind schwierig, aber durch die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze im Rahmen einer Betriebsvereinbarung möglich. Im Einzelfall müssen dringende betriebliche Erfordernisse bestehen.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, § 7 Abs. 1 BUrlG
Weitere Informationen: Allgemeine Urlaubsgrundsätze, Urlaub: Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers
3.11 Darf ein Mitarbeiter, wenn er es möchte, während des Urlaubs ein zweistündiges Webinar wahrnehmen?
Im Urlaub kann der Arbeitnehmer grundsätzlich tun, was er möchte. Er darf aber nicht auf Weisung des Arbeitgebers arbeiten.

Urlaubsantrag

3.12 Gibt es Formerfordernisse zum Urlaubsantrag (Schriftform, Textform, elektronisch via App)?
Nein.
3.13 Zählt Stillschweigen des AG als Genehmigung des Urlaubsantrags?
Nein. Schweigen im Rechtsverkehr wird nur in sehr seltenen Fällen als Willenserklärung gewertet. Die Genehmigung des Urlaubsantrags fällt nicht unter einen solchen Fall.
3.14 Was ist, wenn der AG den schriftlichen bzw. über ein Tool eingereichten Urlaubsanspruch ignoriert? Gilt der Urlaubsantrag dann als genehmigt und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Wie viel Zeitraum muss dem AG gewährleistet werden, um der Gewährung oder Ablehnung noch rechtzeitig nachkommen zu können?
Nein, andersherum gilt Urlaub solange nicht als genehmigt, bis eine Erklärung erfolgt. Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
3.15 Welche Gründe können für die Ablehnung eines Urlaubsantrags angeführt werden?
Entgegenstehende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN mit sozialem Vorrang.
Re...

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