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Betriebsferien

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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit Betriebsferien, Betriebsurlaub oder Werksferien wird der Zeitraum bezeichnet, in der alle oder die meisten Arbeitnehmer eines Betriebs geschlossen ihren Erholungsurlaub nehmen und der Betrieb ganz oder teilweise vorübergehend geschlossen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage sind das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für die Zeit der Betriebsferien gelten die allgemeinen Vorschriften zum Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 SGB IV grundsätzlich weiter.

Arbeitsrecht

1 Festlegung der Betriebsferien

Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien) versteht man die einseitige Festlegung und Anordnung einer ganzen oder teilweisen Betriebsschließung und einer damit verbundenen Festlegung der urlaubsbedingten Freistellung des einzelnen Arbeitnehmers. Bei der rechtlichen Beurteilung der Festlegung von Betriebsferien ist zwischen betriebsratslosen und mitbestimmten Betrieben zu differenzieren.[1] Die Entscheidung, Betriebsferien einseitig anzuordnen, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers und Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Urlaubsrechtlich handelt es sich um die Urlaubsfestlegung des Arbeitgebers, u. U. entgegen den Urlaubswünschen der einzelnen Arbeitnehmer.[2]

Der Arbeitgeber stellt mit der Festlegung der Betriebsferien den Arbeitnehmer urlaubsrechtlich für die Dauer der Betriebsschließung frei.[3] Problematisch ist dabei, dass grundsätzlich der einzelne Arbeitnehmer seinen Urlaub frei planen und geltend machen kann; insbesondere kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht nach beliebigem Ermessen erteilen. Der Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Belange Betriebsurlaub anordnen und sich damit ggf. über die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer hinwegsetzen.[4] Nach der Rechtsprechun...

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