Rz. 46

In verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen finden sich Vorschriften, die besondere Regelungen für leitende Angestellte vorsehen. So unterfällt der leitende Angestellte nicht dem Geltungsbereich des BetrVG, sondern ihn repräsentieren die SprAu nach dem SprAuG.[1] Auch das ArbZG klammert ihn aus seinem Anwendungsbereich aus.[2] Vom KSchG wird er erfasst, jedoch kann der Arbeitgeber auch dann einen Auflösungsantrag stellen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist.[3] Seine Entlassung ist nicht anzeigepflichtig nach § 17 Abs. 5 Nr. 2 KSchG, als ehrenamtlicher Richter kann er die Arbeitgeberseite repräsentieren[4] und das MitbestG enthält Sonderregelungen zur Wahl des Aufsichtsrats[5]. Die Rspr. hat einige weitere Regelungen dazugenommen. So gelten die Haftungserleichterungen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zumindest für bestimmte leitende Angestellte nicht.

 

Rz. 47

Einen einheitlichen Begriff des leitenden Angestellten gibt es nicht. Das BetrVG definiert ihn in § 5 Abs. 3, 4 BetrVG nur für seinen Anwendungsbereich und qua Verweis für den des MitbestG und den des SprAuG. Die Rspr. macht zwar Anleihen auch in Judikaten zum jeweils anderen Gesetz, grds. ist jedoch nach dem abweichenden Wortlaut der jeweiligen Vorschriften zu differenzieren. Kennzeichnend für alle Regelungen ist die Vorstellung von einem Arbeitnehmer, der für das Unternehmen oder einen Betrieb des Unternehmens unter eigener Verantwortung typische Unternehmensfunktionen mit einem eigenen erheblichen Entscheidungsspielraum wahrnimmt.[6] Diese Nähe zum Arbeitgeber rechtfertigt die teilweise Rücknahme arbeitsrechtlichen Schutzes. Hieraus ergeben sich auf der anderen Seite erhöhte Treuepflichten. Die Rspr. spiegelt dies in den Entscheidungen zur erleichterten, abmahnungsfreien Kündigung bei Arbeitnehmern mit besonderer Vertrauensstellung.

 

Rz. 48

Vom leitenden Angestellten i. S. d. Gesetze zu unterscheiden ist der außertarifliche Angestellte. Jener Gruppe von Arbeitnehmern also, die nicht mehr vom personellen Anwendungsbereich eines TV erfasst werden, weil ihr Entgelt über der höchsten Tarifgruppe liegt.[7] Dieser Personenkreis ist regelmäßig größer als der der leitenden Angestellten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge