Kurzbeschreibung
FAQs zum Thema Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Teilzeitbeschäftigung.
Vorbemerkung
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. "Brückenteilzeit", § 9a TzBfG) zu unterscheiden.
Die Tabelle gibt eine Auswahl häufig gestellter Einzelfragen wieder. Neben der Antwort auf die Fragen sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen angegeben.
Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit, FAQ
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Thema/Cluster | Frage | Antwort | Rechtsgrundlage | Weitere Informationen |
---|---|---|---|---|
Anspruch auf Teilzeit | Können alle rechtlich möglichen Teilzeitansprüche nebeneinander – vorsorglich – gestellt werden? | Auf die Nennung der Rechtsgrundlage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer muss sein Ziel klar formulieren; die gesetzliche Regelung folgt dann aus dieser Zielformulierung, bei unbefristeter Verringerung gilt § 8 TzBfG, bei befristeter Verringerung § 9a TzBfG; bei befristeter Verringerung in der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG und bei Verringerung wegen der Schwerbehinderung § 164 Abs. 5 SGB IX. | § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FamPflGZ, § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit |
Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt TZ. Diesen lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? | Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit | ||
Ist eine beliebige Reduzierung möglich? Wir haben die Regel definiert, dass die tägliche Arbeitszeit auf 1/4-Stunden-Schritte geändert werden kann. Wir würden also z. B. nicht akzeptieren, dass jemand 10 Minuten am Tag weniger arbeitet. Ist das so haltbar? | Nein; der Umfang der Reduzierung ist nach dem Gesetz beliebig wählbar und kann vom Arbeitgeber im Vorhinein nicht beschränkt werden. | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit | ||
Ist die Informationspflicht des § 7 Abs. 3 TzBfG durch Aushang interner Stellenausschreibung erfüllt? Oder muss die Information persönlich erfolgen? | Die Information muss persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. | Reichweite der Informationspflicht | ||
Antragsablehnung | Wäre das Vorhalten von 2 Firmenwagen durch die Teilzeit zumutbar? | Das könnte ein Ablehnungsgrund wegen "unverhältnismäßiger Kosten" sein; hier kommt es auf die Einzelfallumstände an. | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung | |
Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt Teilzeitarbeit. Dies lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? | Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung | ||
Wenn der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren ablehnt und der Mitarbeiter deshalb kündigt, hat er einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sein Teilzeitbegehren gerichtlich durchgeht? | Nein; wenn der Mitarbeiter kündigt, kann er nicht auf Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung klagen. Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis ist eine Klage nicht möglich. | Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung | ||
Muss bei Ablehnung eine Begründung angegeben werden? | Nein. Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Begründung vor. | § 8 Abs. 5 TzBfG | Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf | |
Kann ein Antrag mit der Begründung, dass künftige Projekte mehr Zeit bräuchten, abgelehnt werden? | Diese Begründung allein dürfte nicht ausreichen. Notwendig ist die Darlegung, dass die Befristung der Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. | § 9a Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 TzBfG | Teilzeit: Definition des betrieblichen Grundes | |
Darf die Teilzeitstelle eines Mitarbeiters seitens des Arbeitgebers befristet werden, auch wenn der Mitarbeiter explizit die unbefristete Reduzierung wünscht? | Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung vorliegen (§ 8 TzBfG), hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zeitlich nicht begrenzte Reduzierung, D,h. der Arbeitgeber darf dann eine Befristung der Reduzierung nicht vornehmen. | § 8 Abs. 4 TzBfG | Grundsatz: Pflicht zur Zustimmung des Arbeitgebers | |
Was sind dringende Gründe für die Ablehnung der Teilzeit bei Elter... |
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