Kurzbeschreibung
FAQs zum Thema Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Teilzeitbeschäftigung.
Vorbemerkung
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. "Brückenteilzeit", § 9a TzBfG) zu unterscheiden.
Die Tabelle gibt eine Auswahl häufig gestellter Einzelfragen wieder. Neben der Antwort auf die Fragen sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen angegeben.
1. Anspruch auf Teilzeit
1.1 Können alle rechtlich möglichen Teilzeitansprüche nebeneinander – vorsorglich – gestellt werden? |
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Auf die Nennung der Rechtsgrundlage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer muss sein Ziel klar formulieren; die gesetzliche Regelung folgt dann aus dieser Zielformulierung, bei unbefristeter Verringerung gilt § 8 TzBfG, bei befristeter Verringerung § 9a TzBfG; bei befristeter Verringerung in der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG und bei Verringerung wegen der Schwerbehinderung § 164 Abs. 5 SGB IX. |
Rechtsgrundlage: § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FamPflGZ, § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit |
1.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt TZ. Diesen lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? |
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Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit |
1.3 Ist eine beliebige Reduzierung möglich? Wir haben die Regel definiert, dass die tägliche Arbeitszeit auf 1/4-Stunden-Schritte geändert werden kann. Wir würden also z. B. nicht akzeptieren, dass jemand 10 Minuten am Tag weniger arbeitet. Ist das so haltbar? |
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Nein; der Umfang der Reduzierung ist nach dem Gesetz beliebig wählbar und kann vom Arbeitgeber im Vorhinein nicht beschränkt werden. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit |
1.4 Ist die Informationspflicht des § 7 Abs. 2 TzBfG durch Aushang interner Stellenausschreibung erfüllt? Oder muss die Information persönlich erfolgen? |
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Die Information muss persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. |
Rechtsgrundlage: |
Weitere Informationen: Reichweite der Informationspflicht |
2. Antragsablehnung
2.1 Wäre das Vorhalten von 2 Firmenwagen durch die Teilzeit zumutbar? |
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Das könnte ein Ablehnungsgrund wegen "unverhältnismäßiger Kosten" sein; hier kommt es auf die Einzelfallumstände an. |
Rechtsgrundlage: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt Teilzeitarbeit. Dies lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? |
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Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.3 Wenn der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren ablehnt und der Mitarbeiter deshalb kündigt, hat er einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sein Teilzeitbegehren gerichtlich durchgeht? |
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Nein; wenn der Mitarbeiter kündigt, kann er nicht auf Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung klagen. Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis ist eine Klage nicht möglich. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.4 Muss bei Ablehnung eine Begründung angegeben werden? |
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Nein. Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Begründung vor. |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 5 TzBfG |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf |
2.5 Kann ein Antrag mit der Begründung, dass künftige Projekte mehr Zeit bräuchten, abgelehnt werden? |
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Diese Begründung allein dürfte nicht ausreichen. Notwendig ist die Darlegung, dass die Befristung der Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. |
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 TzBfG |
Weitere Informationen: Teilzeit: Definition des betrieblichen Grundes |
2.6 Darf die Teilzeitstelle eines Mitarbeiters seitens des Arbeitgebers befristet werden, auch wenn der Mitarbeiter explizit die unbefristete Reduzierung wünscht? |
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Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung vorliegen (§ 8 TzBfG), hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zeitlich nicht begrenzte Reduzierung, D,h. der Arbeitgeber darf dann eine Befristung der Reduzierung nicht vornehmen |
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