Begriff

Mit der Zahlung von Studienbeihilfen fördern Unternehmen das Studium ihrer Mitarbeiter finanziell.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Studienbeihilfe aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Daraus folgt, dass Studienbeihilfen aus privaten Mitteln vom Arbeitgeber steuerpflichtig sind.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Studienbeihilfe des Arbeitgebers pflichtig pflichtig

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