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Studienbeihilfe

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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit der Zahlung von Studienbeihilfen fördern Unternehmen das Studium ihrer Mitarbeiter finanziell.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Studienbeihilfe aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Daraus folgt, dass Studienbeihilfen aus privaten Mitteln vom Arbeitgeber steuerpflichtig sind.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Studienbeihilfe des Arbeitgebers pflichtig pflichtig

Lohnsteuer

1 Beihilfen können steuerpflichtig oder steuerfrei sein

Studienbeihilfen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden, also z. B. von einem privaten Arbeitgeber.

Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen.[1]

[1]

S. Ausbildungsbeihilfen,

s. Stipendium.

Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn

  • das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildung bzw. des Studiums angepasst wird und der Arbeitnehmer während der Ausbildungs- bzw. Studienzeiten vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freigestellt ist,
  • die Beschäftigung im erlernten Beruf (nicht berufsfremd) während der vorlesungsfreien Zeit grundsätzlich als Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird und
  • während der Ausbildung bzw. des Studiums weiterhin Arbeitsentgelt, ggf. gekürzt oder in Form einer Ausbildungs- oder Studienförderung oder als Studienbeihilfe, (fort-)gezahlt wird; dabei wird die Arbeitsentgelteigenschaft durch eine Rückzahlungsk...

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