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Stipendium

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Zusammenfassung

 
Begriff

Finanzielle Unterstützungen, z. B. an Studenten, werden als Stipendien bezeichnet. Es handelt sich dabei um wesentliche Mittel der Förderung von begabten Menschen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Stipendien aus öffentlichen Mitteln ist in § 3 Nr. 11 und 44 EStG geregelt. Die OFD Frankfurt fasst mit der Verfügung v. 23.7.2018, S 2121 A - 013 - St 213, zusammen, wie bestimmte Stipendienprogramme nach § 3 Nr. 44 EStG steuerlich einzuordnen sind und welche Zuständigkeitsregelungen bei in- und ausländischen Stipendiengebern beachtet werden müssen.

Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bewerten u. a. Stipendiaten in ihrem Rundschreiben vom 23.11.2016 (GR v. 23.11.2016-II: Abschn. 4.4). Weitere Regelungen finden sich in § 14 Abs. 1 SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Stipendium, uneigennützig vergeben frei frei
Stipendium der Firma pflichtig pflichtig

Lohnsteuer

1 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Die folgenden Stipendien und Studienbeihilfen können nach § 3 Nr. 11 EStG oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein:

  • Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.

    Öffentliche Mittel sind Mittel des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch der als juristische Person des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften.

    Ist die Stiftung selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder wird die Stiftung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verwaltet bzw. steht das Stiftungsvermögen im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts liegt eine öffentliche Stiftung vor.

  • Stipendien, die entweder

    • unmittelbar aus öffentlichen Mittel...

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1 Allgemeines  Rz. 1 Nach § 3 Nr. 11 EStG sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung steuerfrei, wenn sie wegen der Hilfsbedürftigkeit der bedachten Person oder als Beihilfe zur unmittelbaren Förderung der ...

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