Rz. 25

Der Arzt bestimmt den Beginn des ersten Tages des Wiedereingliederungsprozesses. Dieser ergibt sich aus dem Stufenplan. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten dem Verfahren zugestimmt haben (Rz. 21 ff.).

Der erste Tag im Betrieb nach dem langen krankheitsbedingten Ausfall bedeutet für den Wiedereinzugliedernden eine hohe psychische Belastung. Deshalb sollten die unmittelbar Beteiligten im Betrieb – auch die engeren Arbeitskollegen – über den Eingliederungsprozess informiert sein. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß der Autor, dass durch eine gute Information/Vorbereitung des Arbeitsumfeldes Ärger auf allen Seiten vermieden und dadurch einem Rückfall in die Krankheit durch Überlastung und Überforderung vorgebeugt werden kann (z. B. "Warum geht der Arbeitskollege nach 2 Stunden nach Hause, während hier noch so viel Arbeit liegt?"). Auch sollte der Arbeitgeber bei Bedarf klären, ob der Arbeitsplatz durch organisatorische Maßnahmen auf andere Art gestaltet werden muss (Hinweis aus dem Stufenplan bezüglich zu beachtender Arbeitsbelastungen).

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