Rz. 14

Mit Abs. 4 ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – besonders angesprochen sein können hier die im Auftrag der Integrationsämter handelnden Integrationsfachdienste – in Anspruch nehmen können. Damit werden auch die Arbeitgeber entlastet, die mehrere Menschen mit Behinderungen beschäftigen, weil ansonsten ggf. mehrere Unterstützer im Betrieb anwesend wären.

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