Rz. 14

Mit Abs. 4 ist wie auch beim Budget für Arbeit eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Betreuung gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere angesprochen sein können hier die im Auftrag der Integrationsämter handelnden Integrationsfachdienste – in Anspruch nehmen können. Damit werden auch die Ausbildungsbetriebe entlastet, die mehrere Menschen mit Behinderungen in Ausbildung beschäftigen, weil sonst ggf. mehrere Unterstützer im Betrieb anwesend wären.

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