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Arbeitgeber müssen eine angeblich geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen; nur so kann der Lohn zurückgefordert werden. | LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.9.2023, 5 Sa 15/23 | Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt habe. | Arbeitgeber muss geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen Umgang mit Low Performance – Kündigung nur als letztes Mittel |
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