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Mitarbeiterin: | ........................................ |
Mitteilung der Schwangerschaft am: | ........................................ |
Beginn der Schutzfrist am: | ........................................ |
Entbindung am: | ........................................ |
Ende der Schutzfrist:[1] | ........................................ |
Erledigt? Datum |
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Berechnung der Schutzfrist: Wurde ein Zeugnis des Arztes oder der Hebamme vorgelegt? Erster Tag der Mutterschutzfrist ist der Wochentag, an dem 6 Wochen später mutmaßlich die Entbindung stattfindet. |
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Wurden mögliche Beschäftigungsverbote während des Mutterschutzes geprüft?[2] | |
Werden während des Mutterschutzes/der Elternzeit Sachzuwendungen weiterhin gewährt (z. B. Dienstwagen[3]) weiter gestellt? eingestellt? |
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Wurde Mutterschutzlohn für Zeiten eines teilweisen oder vollen Beschäftigungsverbots vor der Entbindung (z. B. generelles Verbot von schweren und schädlichen Arbeiten oder Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit, individuelles Verbot aufgrund ärztlichen Zeugnisses, Reduzierung der täglichen Arbeitszeit wegen eingeschränkter Belastbarkeit) gezahlt? | |
Wurde aufgrund der Entgeltfortzahlungsversicherung (U2) bereits ein Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen[4] bei der Krankenkasse gestellt? | |
Im Datenaustausch EEL die elektronische Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes (Datensatz DBMU) an die Krankenkasse abgegeben? | |
Wurde der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld[5] errechnet? Zahlung für die Zeit der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) vorbereitet? Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. |
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Wurde das Teilarbeitsentgelt berechnet? | |
Keine Beitragsabführung für die Zeit der Schutzfrist berücksichtigt? (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, ggf. auch für die Zeit des Bezugs von Elterngeld). |
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Wurde eine Unterbrechungsmeldung zum Ende der Entgeltzahlung (Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist) an die Einzugsstelle gemeldet? (bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf des 1. Kalendermonats der Unterbrechung) |
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Wurde die Durchschrift der Unterbrechungsmeldung der Arbeitnehmerin ausgehändigt bzw. zugeschickt? | |
Wurde die letzte Entgeltzahlung und Zeitraum der Unterbrechung der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung in den Entgeltabrechnungsunterlagen eingetragen? | |
Wurde die Inanspruchnahme der Elternzeit mit der Arbeitnehmerin geklärt? | |
Wurden Mutterschutzfrist und Elternzeit (Zeitraum) im Entgeltabrechnungsprogramm eingetragen? |
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