Mitarbeiterin: ........................................
Mitteilung der Schwangerschaft am: ........................................
Beginn der Schutzfrist am: ........................................
Entbindung am: ........................................
Ende der Schutzfrist:[1] ........................................
   
  Erledigt?
Datum

Berechnung der Schutzfrist: Wurde ein Zeugnis des Arztes oder der Hebamme vorgelegt?

Erster Tag der Mutterschutzfrist ist der Wochentag, an dem 6 Wochen später mutmaßlich die Entbindung stattfindet.
 
Wurden mögliche Beschäftigungsverbote während des Mutterschutzes geprüft?[2]  

Werden während des Mutterschutzes/der Elternzeit Sachzuwendungen weiterhin gewährt (z. B. Dienstwagen[3])

weiter gestellt?

eingestellt?
 
Wurde Mutterschutzlohn für Zeiten eines teilweisen oder vollen Beschäftigungsverbots vor der Entbindung (z. B. generelles Verbot von schweren und schädlichen Arbeiten oder Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit, individuelles Verbot aufgrund ärztlichen Zeugnisses, Reduzierung der täglichen Arbeitszeit wegen eingeschränkter Belastbarkeit) gezahlt?  
Wurde aufgrund der Entgeltfortzahlungsversicherung (U2) bereits ein Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen[4] bei der Krankenkasse gestellt?  
Im Datenaustausch EEL die elektronische Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes (Datensatz DBMU) an die Krankenkasse abgegeben?  

Wurde der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld[5] errechnet?
(= Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse – max. 13 EUR kalendertäglich – und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt)

Zahlung für die Zeit der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) vorbereitet?

Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
 
Wurde das Teilarbeitsentgelt berechnet?  
Keine Beitragsabführung für die Zeit der Schutzfrist berücksichtigt?
(6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, ggf. auch für die Zeit des Bezugs von Elterngeld).
 
Wurde eine Unterbrechungsmeldung zum Ende der Entgeltzahlung (Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist) an die Einzugsstelle gemeldet?
(bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf des 1. Kalendermonats der Unterbrechung)
 
Wurde die Durchschrift der Unterbrechungsmeldung der Arbeitnehmerin ausgehändigt bzw. zugeschickt?  
Wurde die letzte Entgeltzahlung und Zeitraum der Unterbrechung der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung in den Entgeltabrechnungsunterlagen eingetragen?  
Wurde die Inanspruchnahme der Elternzeit mit der Arbeitnehmerin geklärt?  
Wurden Mutterschutzfrist und Elternzeit (Zeitraum) im Entgeltabrechnungsprogramm eingetragen?  

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