Ein Auslandseinsatz begründet für den Arbeitgeber neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Nebenpflichten verschiedene besondere Fürsorgepflichten, die sich vorrangig auf die besonderen länderspezifischen Umstände des ausländischen Arbeitsorts beziehen. Die wichtigsten Bereiche betreffen:

  • vorbereitende Informations- und Hinweispflichten (z. B. Sicherheits- oder Sprachschulungen),
  • Schulungen etc. zur Vorbereitung auf die vorgesehene Tätigkeit,
  • gesundheitliche Eignung des Mitarbeiters,
  • medizinische Vorsorgemaßnahmen (z. B. Impfungen),
  • Abschluss von spezifischen Versicherungen,
  • vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen.

Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag schließt, der einen Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland vorsieht, bei Vertragsabschluss grundsätzlich nicht von sich aus darauf hinweisen, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer in einem ausländischen Staat dort eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens- oder Lohnsteuer entstehen kann.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge