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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Besondere Arbeitgeberpflichten und Beendigung des Einsatzes

Prof. Dr. jur. Tobias Huep
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Die Vorbereitung des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern bedarf sorgfältiger Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers. Insoweit ist zur Einrichtung eines entsprechenden HR-Workflows zu raten. Arbeitsrechtlich sind dabei die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.

1 Pflichten des Arbeitgebers

1.1 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ganz allgemein gilt: Schafft der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine Gefahrenlage – z. B. durch Anordnung eines Auslandseinsatzes –, muss er nach § 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung der Beschäftigten so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu muss er die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend halten darf, um die Beschäftigten vor Schäden zu bewahren.[1]

[1] BAG, Urteil v. 21.12.2017, 8 AZR 853/16.

1.1.1 Einzelne Fürsorgepflichten vor, während und nach der Entsendung

Ein Auslandseinsatz begründet für den Arbeitgeber neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Nebenpflichten verschiedene besondere Fürsorgepflichten, die sich vorrangig auf die besonderen länderspezifischen Umstände des ausländischen Arbeitsorts beziehen. Die wichtigsten Bereiche betreffen

  • vorbereitende Informations- und Hinweispflichten (z. B. Sicherheits- oder Sprachschulungen),
  • Schulungen etc. zur Vorbereitung auf die vorgesehene Tätigkeit,
  • gesundheitliche Eignung des Mitarbeiters,
  • medizinische Vorsorgemaßnahmen (z. B. Impfungen),
  • Abschluss von spezifischen Versicherungen,
  • vorbereitende Sicherhei...

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