Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, dass bereits von vornherein geplante Entgeltzahlungen von mehr als 538 EUR in einzelnen Monaten den Status einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht zwangsläufig beseitigen.

Viele Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern die Zahlung von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld. Diese Zahlungen sind entsprechend vorhersehbar und werden bei der Prüfung der 538-EUR-Grenze von vornherein berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Zahlung eines Weihnachtsgeldes

Beginn einer Beschäftigung ab 1.10. eines Jahres gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 480 EUR. Zusätzlich wird arbeitsvertraglich ein Weihnachtsgeld von 300 EUR vereinbart. Dieses wird zusätzlich zum Entgelt für Dezember gezahlt, sodass in diesem Monat ein Bruttoentgelt von insgesamt 780 EUR ausgezahlt wird.

Ergebnis: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich wie folgt:
480 EUR x 12 = 5.760 EUR + 300 EUR = 6.060 EUR : 12 = 505 EUR

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt beträgt 505 EUR. Es handelt sich durchgehend um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

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