Lohnsteuer, die der Arbeitgeber

  • auf vertraglicher Grundlage übernimmt, z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung,
  • nachträglich für zunächst steuerfrei gestellten Arbeitslohn abführt,
  • aufgrund Haftbarkeit, z. B. Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuentrichten hat sowie
  • bei Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen[1] zu zahlen hat

stellt beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

[1] BE v. 30./31.10.1990: TOP 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge