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Lohnsteuernachforderung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Arbeitgeber oder das Finanzamt fordern Lohnsteuer nach, wenn beim Lohnsteuerabzug zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Nachforderungen können ihre Ursache im Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers haben. Bei der Lohnsteuernachforderung ist zwischen der Haftung des Arbeitgebers und der Rückforderung von Lohnsteuer beim Arbeitnehmer zu trennen. Die Nachforderung kann während oder nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Der Arbeitgeber ist nach § 41c EStG zur Änderung des Lohnsteuerabzugs und zur Nacherhebung zu wenig einbehaltener Lohnsteuer beim Arbeitnehmer berechtigt. Weitere Einzelheiten regeln R 41c.1 bis R 41c.3 LStR sowie H 41c.1 bis H 41c.3 LStH.

Die Haftung des Arbeitgebers ergibt sich aus § 42d Abs. 3 EStG.

Sozialversicherung: Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist in § 14 SGB IV geregelt. Eine mögliche Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 28g SGB IV erläutert. Hierbei gelten die zu berücksichtigenden Verjährungsvorschriften nach § 25 Abs. 1 SGB IV i. V. m. der Rechtsprechung des BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R.

Arbeitsrecht

Führt ein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt ab, so hat er gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von drohenden Steuernachforderungen. Hat er die fehlende Lohnsteuer nachträglich entrichtet, so verwandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Erstattungsanspruch. Wird der Arbeitgeber also als Haftender für irrtümlich zu wenig einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt in Anspruch genommen, so kann er den Betrag vom Arbeitnehmer zurückfordern, weil dieser der Steuerschuldner ist. Es handelt sich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch, für den die Arbeitsge...

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  Rz. 76 Der LSt-Abzug stößt auf Schwierigkeiten, wenn die einzubehaltende LSt aus dem vom Arbeitgeber geschuldeten Barlohn nicht gedeckt werden kann oder wenn er überhaupt keinen Barlohn zahlt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der abzugspflichtige ...

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