Monetäre Incentives (z. B. kostenlose Reisen als Prämie für überdurchschnittliche Verkaufsabschlüsse) sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Unter Umständen kann aufgrund betrieblicher Übung eine Anspruchsbegründung für die Zukunft entstehen. Soweit die Voraussetzungen der Gewährung vom Arbeitnehmer erfüllt worden sind, entsteht ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung.

 
Praxis-Tipp

Anspruchsentstehung aus betrieblicher Übung verhindern

Möchte der Arbeitgeber das Entstehen eines Anspruchs des Arbeitnehmers ausschließen, muss er seine Incentive-Zusage von Anfang an unter einen (schriftlichen) Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Zudem ist bei jeder einzelnen Leistungsgewährung die Information beizufügen, dass es sich um eine einmalige, keine Ansprüche für die Zukunft begründende Leistung handelt, um eine Anspruchsentstehung aus betrieblicher Übung zu verhindern.

Ansprüche auf Incentives unterliegen den gewöhnlichen Ausschlussklauseln des Arbeitsvertrags.[1]

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