[1] Endet das Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt Folgendes:

  • Wertguthaben, die bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurden, sind nach § 28a Abs. 1 [Satz 1] Nr. 19 SGB IV i.V.m. § 11a Abs. 1 DEÜV mit einer Sondermeldung (Grund der Abgabe: "55") unverzüglich zu melden. Als Meldezeitraum sind der Monat und das Jahr des Eintritts der Erwerbsminderung anzugeben.
  • Das Wertguthaben, das seit Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde, ist zusammen mit dem Arbeitsentgelt der erforderlichen Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung zu melden. Hierdurch kann es vorkommen, dass die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des Meldezeitraumes überschritten wird. Es wird deshalb empfohlen, auch diesen Teil des Wertguthabens mit einer Sondermeldung (Grund der Abgabe: "55") zu melden. Als Meldezeitraum ist der Monat und das Jahr der nicht zweckentsprechenden Verwendung des Wertguthabens anzugeben. Ist seit dem Eintritt der Erwerbsminderung kein Wertguthaben erzielt worden, ist für diesen Zeitraum keine besondere Meldung abzugeben.

[2] Damit zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach einer zuvor anerkannten Zeitrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die Meldedaten für die Zeit bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung präsent sind, wird empfohlen, diese Daten bei Zugang des Bescheides über die Zeitrente gesondert festzuhalten.

Beispiel 1 [2023 aktualisiert]

Altersteilzeitarbeit im Blockmodell vereinbart vom 1.1.2022 bis 31.12.2023
Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeitarbeit 2.400,00 EUR
zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (80 % vom Regelarbeitsentgelt) 1.920,00 EUR
arbeitsunfähig krank seit 5.7.2022
Entgeltfortzahlung bis 31.12.2022
Vorlage des Rentenbescheids beim Arbeitgeber am 15.9.2023
(= Ende der Beschäftigung mit Ablauf des Monats) am 30.9.2023
Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend seit 1.12.2022
Eintritt der Erwerbsminderung 5.7.2022
Beitragsberechnung im Störfall:

1. Störfall (4.7.2022, Tag vor Eintritt der Erwerbsminderung),

Beitragsberechnung nach Beitragsgruppenschlüssel 1111, dem am 4.7.2022 maßgebenden Beitragsgruppenschlüssel
(vgl. Abschnitt 4.3.1)
Feststellung des Entgeltguthabens  

Entgeltguthaben (1.1. bis 4.7.2022)

(2.400,00 EUR x 184 Tage : 30 Tage)
14.720,00 EUR

abzgl. Freistellung (1.1. bis 30.9.2023)

(9 x 2.400,00 EUR)
21.600,00 EUR
Entgeltguthaben 0,00 EUR
SV-Luft Kranken- und Pflegeversicherung 14.950,00 EUR

(6 Monate x (4.837,50 EUR – 2.400,00 EUR =) 2.437,50 EUR

+ 1 Monat x (2.437,50 EUR x 4 Tage : 30 Tage =) 325,00 EUR)
 
abzgl. Entgeltguthaben 14.720,00 EUR
SV-Luft 7/2022 230,00 EUR
SV-Luft Arbeitslosenversicherung 28.520,00 EUR

(6 Monate x (7.050,00 EUR – 2.400,00 EUR =) 2.400,00 EUR

+ 1 Monat x (4.650,00 EUR x 4 Tage : 30 Tage =) 620,00 EUR)
 
abzgl. Entgeltguthaben 14.720,00 EUR
SV-Luft 13.800,00 EUR
SV-Luft Rentenversicherung 1.840,00 EUR

(6 Monate x (4.800,00 EUR – 4.320,00 EUR =) 480,00 EUR

+ 1 Monat x (480,00 EUR x 4 Tage : 30 Tage =) 64,00 EUR)
 
abzgl. Entgeltguthaben
SV-Luft 1.840,00 EUR
Im Zeitpunkt des 1. Störfalls (= 4.7.2022) ist kein Entgeltguthaben vorhanden, sodass keine Beiträge zu berechnen sind.

2. Störfall (30.9.2023, Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung)

Beitragsberechnung für die Zeit vom 5.7.2022 bis 31.12.2022 (Ende der Entgeltfortzahlung = Ende der Entgeltguthabenbildung) nach dem Beitragsgruppenschlüssel 3111 (vgl. Abschnitt 4.3.1)
Feststellung des Entgeltguthabens
Entgeltguthaben (5.7.2022 bis 31.12.2022) 8.800,00 EUR

(2.400,00 EUR x 176 Tage : 30 Tage)

abzgl. Freistellung (9 x 2.400,00 EUR =) 21.600,00 EUR
 
21.600,00 EUR – 14.720,00 EUR (beim 1. Störfall berücksichtigt) 6.880,00 EUR
Entgeltguthaben 7.200,00 EUR
SV-Luft Kranken- und Pflegeversicherung 14.300,00 EUR

(5 Monate x (4.837,50 EUR – 2.400,00 EUR =) 2.437,50 EUR

+ 1 Monat x (2.437,50 EUR x 26 Tage : 30 Tage =) 2.112,50 EUR
 
abzgl. Entgeltguthaben, das beim 1. Störfall nicht berücksichtigt wurde 6.880,00 EUR
SV-Luft 7.420,00 EUR
beitragspflichtiges Entgeltguthaben 7.200,00 EUR

SV-Luft Arbeitslosenversicherung

(bis 30.11.2022 wegen AlV-Freiheit ab 1.12.2022)
26.280,00 EUR

(4 Monate x (7.050,00 EUR – 2.400,00 EUR =) 4.650,00 EUR

+ 1 Monat x (4.650,00 EUR x 26 Tage : 30 Tage =) 4.030,00 EUR)
 
abzgl. Entgeltguthaben, das beim 1. Störfall nicht berücksichtigt wurde 6.880,00 EUR
SV-Luft 15.750,00 EUR
beitragspflichtiges Entgeltguthaben 7.200,00 EUR
SV-Luft Rentenversicherung 7.136,00 EUR

(14 Monate x (4.800,00 EUR – 4.320,00 EUR =) 480,00 EUR

+ 1 Monat x (480,00 EUR x 26 Tage : 30 Tage =) 416,00 EUR
 
beitragspflichtiges Entgeltguthaben 7.136,00 EUR
Folgende Meldungen waren bzw. sind zu erstatten
Zeitraum Art der Meldung Arbeitsentgelt Grund Personengruppenschlüssel Beitragsgruppe
1.1. – 31.12.2021 Abmeldung 57.600 EUR 33 101 1111
1.1.2022 Anmeldung 13 103 1111
1.1. – 31.12.2022 Jahresmeldung
(12 x 4.320 EUR)
51.840 EUR 50 103 1111
1.1. – 31.12.2022 Stornierung der Jahresmeldung 51.840 E...

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