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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 [Zustimmung]
1Dem in Bonn am 30. November 1978 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 [Anwendung]
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Art. 3 [Inkrafttreten]
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben[1].
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