Die Mobilität des Mitarbeiters kann auf unterschiedliche Weise in ein modernes Vergütungssystem einbezogen werden. Neben dem klassischen Dienstwagen kommen die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie E-Bikes, das Car-Sharing und Car-Leasing sowie der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) in Betracht.

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilitätskonzepte überarbeitet und nach innovativen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Lösungen gesucht. Sie kommen damit auch dem Bedürfnis der Mitarbeiter nach, in der individuellen Mobilität nachhaltig zu agieren. Neben der Umstellung auf ein flexibel einsetzbares Mobilitätsbudget spielt dabei die neue Zusammensetzung des Fahrzeugpools eine wichtige Rolle. Der Pool kann individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden. Neben dem Austausch der konventionellen Fahrzeuge durch elektrische Antriebe kann es sinnvoll sein, auch alternative Verkehrsmittel in den Pool zu integrieren wie z. B. E-Bikes, E-Lastenräder oder E-Roller. Auch Freikarten für den ÖPNV können einbezogen werden.

Firmen-/Dienstwagen

Ein Firmen- oder Dienstwagen (die Begriffe werden synonym gebraucht) wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gestellt, wenn er beruflich sehr häufig externe Termine wahrnehmen muss (Außendienst, Vertrieb) oder Mitglied der Unternehmensleitung ist. Ein Dienstwagen ist daher nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch Statussymbol und Anreiz, der Mitarbeiter motivieren und an das Unternehmen binden kann.

In einer Dienstwagenregelung sollten daher nicht nur die Höhe des Anschaffungsbudgets je nach hierarchischer Stellung, Rückgabe- und Schadensregelungen, sondern auch Motivationskomponenten festgelegt werden. Viele Unternehmen geben ihren Führungskräften Marke und Typ des Dienstwagens, manche auch die Sonderausstattungen vor (Farbe, Sicherheitspakete, Navigationsgerät und Klimaanlage).

 
Achtung

Vorstellung neuer Mobilitätskonzepte

Die Umstellung auf E-Mobilität bei Dienstwagen ist nicht nur ein einfacher Technologietausch, sondern bedarf eines mentalen Veränderungsprozesses aller Beteiligten. Die Einführung von Elektrofahrzeugen und modernen Mobilitätslösungen sollte daher mit entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen einhergehen. So können Schulungs- und Informationsveranstaltungen oder Fahr-Events wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz gegenüber dem neuen Mobilitätskonzept zu erhöhen und Berührungsängste abzubauen.

Die Überlassung des Dienstwagens ist für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuerfrei, soweit der Dienstwagen für Dienstreisen, berufliche Einsatzwechseltätigkeiten oder eine Sammelbeförderung benutzt wird. Im Allgemeinen wird der Dienstwagen aber nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Bei der privaten Nutzung des Dienstwagens gehört der geldwerte Vorteil zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).

Weitere Informationen zu steuerlichen Regelungen zu Firmenwagen/Dienstwagen finden Sie im Beitrag Dienstwagen.

Bahncard/Jobticket

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt, kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für eine BahnCard 25 oder 50 (Ermäßigung der Fahrpreise jeweils um 25 % bzw. 50 %) oder die BahnCard 100 (Jahresnetzkarte) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Als Jobtickets werden Monats- oder Jahresfahrkarten bezeichnet, die Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb erwerben und entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Arbeitnehmer ausgeben. Das Jobticket berechtigt den Eigentümer dazu, öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer bestimmten Region oder Verkehrszone zu nutzen. Oft erhalten die Unternehmen besondere Konditionen vom Verkehrsbetrieb für ihre Arbeitnehmer. Auch ein Deutschlandticket kann ein Jobticket sein. Bei einem überlassenen Jobticket handelt es sich grundsätzlich um einen Sachbezug und damit um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

Weitere Informationen zu steuerlichen Regelungen zum Jobticket bzw. Deutschlandticket finden Sie im Beitrag Jobticket

Dienstrad

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Strecken sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern schnell und umweltfreundlich realisieren. Hier können sie insbeso...

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