Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist ein Regelangebot des Bundes[1], das auf der Grundlage der vom BMAS erlassenen Deutschsprachförderverordnung durch das BAMF umgesetzt wird. Die Berufssprachkurse bauen auf dem allgemeinen Sprachangebot der Integrationskurse auf und setzen sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich untereinander sowie mit Maßnahmen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter kombinieren lassen.

Auch hier besteht eine Teilnahmeverpflichtung für Ausländer, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, wenn die Teilnahme in einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter vorgesehen ist.[2]

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie durch die Teilnahme ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.[3]

Der Zugang für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ist unter den gleichen Voraussetzungen[4] wie bei Integrationskursen eröffnet.

Geduldete können eine Teilnahmeberechtigung erhalten, wenn eine Duldung insbesondere aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen erteilt ist[5] oder wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung[6] erfüllen und sich seit mindestens 6 Monaten geduldet ihn Deutschland aufhalten.[7] Die Berufssprachkurse sind für Beschäftigte grundsätzlich unter Kostenbeteiligung geöffnet.

[4]

Vgl. Abschn. 6.2.1.

[6] § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. o oder c oder Nr. 3 DeuFöV.
[7] § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV.

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