Der digitale Datenaustausch funktioniert über 2 mögliche Wege: entweder werden die Daten direkt aus dem Abrechnungsprogramm heraus erzeugt und übermittelt oder der Arbeitgeber nutzt das SV-Meldeportal, die elektronische Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger.

 
Praxis-Tipp

KEA-Verfahren

Über die beschriebenen obligatorischen Verfahren hinaus können Unternehmen das KEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit für die Beantragung und die Erstattung von Kurzarbeitergeld nutzen. KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Dabei werden die Daten direkt aus dem Abrechnungsprogramm erzeugt und an die BA übermittelt. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.

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